Krebserregende Chemikalien in Spielplatz und Turnhallen-Equipment nachgewiesen

11. Juni 2021 | Chemie, Umweltgifte

Die Schwedische Chemikalienagentur (Kemi) testete 90 Produkte, darunter Gummimatten, Kunstrasen, Bälle und große Bauklötze. Jedes fünfte enthielt bedenkliche Mengen an giftigen Stoffen – und das, obwohl vor allem Kinder mit ihnen in Kontakt kommen.

Giftstoffe auf Spielplätzen Giftstoffe können etwa in Gummimatten enthalten sein.  (laterjay / pixabay)

Kinderspielzeug kann giftige Chemikalien enthalten. Das zeigt eine neue Studie der schwedischen Chemikalienagentur (Kemi). Getestet wurden Plastikgegenstände auf Spielplätzen wie Gummimatten, Kunstrasen, Bälle und große Bauklötze. Erschreckende 20 Prozent der getesteten Produkte enthalten verbotene Chemikalien oder giftige Chemikalienrückstände. Umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe haben in Verbraucherprodukten grundsätzlich nichts zu suchen, schon gar nicht, wenn sie von Kindern genutzt werden. Verantwortlich für die Produkte sind die Unternehmen, die sie auf den Markt bringen.

Das steckt alles im Kinderspielplatz

Zu den identifizierten Giftstoffen gehören polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, sogenannte PAK. Einige Verbindungen dieser Chemikaliengruppe sind als krebserregend eingestuft. In der EU gelten für sie besonders strenge Grenzwerte – insbesondere für Kinderspielzeug. Immerhin zehn Prozent der getesteten Produkte enthielten unzulässig hohe PAK-Werte. Dabei handelte es sich um Bodengranulate, die aus alten Autoreifen hergestellt wurden. 

Zwar gilt seit 2010 ein strengeres Gesetz in der EU zu PAK in Autoreifen, doch manche Hersteller halten sich nicht daran. Außerdem stellen einige Unternehmen ihre Granulate immer noch aus älteren Reifen her.

Giftige Stoffe wurden nicht gemeldet

In etwa zehn Prozent der Stichproben wurde auch das Flammschutzmittel TCPP nachgewiesen. Das steht im Verdacht krebserregend zu sein. Besonders hoch waren die Werte in einer Schaumstoffwand. Weitere Produkte enthielten die Phthalat-Weichmacher DIBP und DEHP, darunter ein Gymnastikball und eine Spielmatratze. Diese Weichmacher sind auf der EU-Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe als fortpflanzungs- und hormonschädlich eingestuft. Damit sind sie in Spielzeug und Verbraucherprodukten vollständig verboten.

Trotz Auflagen sind Verbraucher*innen oftmals einem ganzen Chemikaliencocktail ausgesetzt – mit unklaren Folgen für die Gesundheit. Bei Kindern ist das besonders bedenklich. Sie regieren aufgrund ihres geringen Körpergewichts deutlich empfindlicher auf die giftigen Stoffe.

Was Sie jetzt tun können

Fragen Sie in der örtlichen Schule oder der öffentlichen Beschaffung nach, ob es eine klare Schadstoff-Richtlinie für Lieferanten gibt, die regelmäßig geprüft wird. Konsument*innen haben in der EU ein gesetzliches Auskunftsrecht für Chemikalien, die auf der EU-Kandidatenliste der besorgniserregenden Stoffe, den sog. SVHC (Substances of Very High Concern), stehen. Diese Liste enthält derzeit mehr als 200 SVHC. 

Scannen Sie Produkte mit der ToxFox App und stellen Sie die Giftfrage. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen Auskunft zu geben, wenn ein Produkt mehr als 0,1 Prozent von solchen SVHC enthält. Unter diese Auskunftspflicht fallen auch die schädlichsten PAKs sowie DIBP und DEHP. 

Nutzen Sie Ihr Recht auf Auskunft und machen Sie Firmen klar, dass Sie keine giftigen Chemikalien in Produkten haben wollen. 

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