Kommentar zum Karlsruher Urteil bezüglich der Brennelementesteuer

07. Juni 2017 | Atomkraft

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Brennelementesteuer für Atomkraftwerke sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger:

Hubert Weiger; Foto: BUND Hubert Weiger  (Jörg Farys / BUND)

"Die Karlsruher Entscheidung bringt die Ver­ein­barung zwischen Bundesre­gierung und AKW-Be­treibern bezüglich der Fol­ge­­kosten der Atomener­gie ins Wan­ken.

Die Bundesre­gierung hat einen Fehler gemacht, den Deal um die Fol­gekosten nicht an die gegen den Staat anhängigen Klagen zu koppeln.

Sechs Milliarden Euro sind ein teures Lehr­geld, sollten aber der Bundesre­gierung als Ent­scheidungs­hil­­fe dienen. Wenn die AKW-Be­treiber jetzt sechs Milliarden Euro zurückver­langen, muss die Einzahlungssumme für den öffentlich-rechtlichen Fonds zur Abdeckung der Folgekosten der Atomenergienutzung um mindestens diese Summe erhöht werden."

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