Kommentar: Minister Schmidt darf bei Entscheidung über Pestizide nicht weiterhin Quertreiber sein

12. Dezember 2017 | Flüsse & Gewässer, Landwirtschaft, Naturschutz, Wildbienen, Umweltgifte

Anlässlich der heute beginnenden Diskussion der EU-Kommission mit den EU-Mitgliedstaaten über eine weitere Beschränkung für drei Neonikotinoide, die als giftig für Bienen und andere Insekten gelten, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger:

Hubert Weiger BUND-Vorsitzender Hubert Weiger  (Joerg Farys)

"Minister Schmidt darf bei der Entscheidung über drei bienengefährliche Pestizide in der EU nicht wieder der Quertreiber sein, so wie kürzlich bei Glyphosat. Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium muss sich hinter den Vorschlag der EU-Kommission stellen, das Teilverbot für die strittigen Neonikotinoide auszuweiten. Es darf nicht auf eine Vertagung der Entscheidung drängen, weil angeblich Erkenntnisse fehlen. Zahlreiche Studien beweisen zweifelsfrei die verheerende Wirkung von Neonikotinoiden auf bestäubende Insekten und ganze Ökosysteme."

"Der Kommissionsvorschlag ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um Insekten wie Bienen und Wildbienen besser zu schützen. Ein Verbot für drei Neonikotinoid-Anwendungen im Freiland, wie es die EU-Kommission nun endlich vorschlägt, ist längst überfällig. Der Einsatz bienengefährlicher Pestizide müsste darüber hinaus auch im Gewächshaus verboten sein, denn Gewächshäuser sind keine geschlossenen Systeme. Über Böden und Gewässer gelangen die Pestizide in unsere Umwelt. Auch EU-weite Verbote vieler weiterer ebenfalls bienengefährlicher Neonikotinoide, die noch tonnenweise in der Umwelt landen, stehen weiterhin aus. Daher muss die EU-Kommission zeitnah ein Komplettverbot aller Neonikotinoide ohne Schlupflöcher auf den Weg bringen."

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