Koalitionsbruch: Auch Tierschutz betroffen

26. November 2024 | Massentierhaltung, Landwirtschaft

Am 6. November scheiterte nicht nur die Regierung aus SPD, Grünen und FDP, sondern auch die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes. Mit dem Ende der Koalition ist klar: In dieser Legislaturperiode wird das Gesetz nicht mehr erneuert. Leidtragende sind die Tiere in Deutschland. Wie konnte es dazu kommen?

Besonders die Putenhaltung steht immer wieder in der Kritik.  (Sergii Kolesnikov / via canva.com)

Ein verheißungsvoller Start

Dabei begann das Vorhaben einst vielversprechend. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Parteien auf deutliche Verbesserungen im Tierschutz geeinigt. Unter "Landwirtschaft und Ernährung" ist Tierschutz der erste Punkt, der behandelt wird.

Geplant war:

  • Die Konkretisierung des Verbots von Qualzuchten und eine deutliche Reduzierung von „nicht kurativen Eingriffen“, wie dem Amputieren von Schnabelspitzen bei Geflügel, Ringelschwänzen bei Schweinen und Hörnern bei Rindern.
  • Das Schließen von Rechtslücken bei Tierhaltungen, für die bisher keine Mindestanforderungen gelten.
  • Die dauerhafte Einführung des Amtes eines oder einer Bundestierschutzbeauftragten, verankert im Tierschutzgesetz.
  • Das Ende der Anbindehaltung von Rindern spätestens nach zehn Jahren.

Viel Ablenkung seit dem Start der Ampel

Die Bundesregierung hatte in Zeiten der Inflation und der globalen Auseinandersetzung schlichtweg lange Zeit andere Prioritäten. Erst im Februar 2024 wurde ein erster Entwurf für das neue Tierschutzgesetz vorgelegt.

Auch die folgenden Debatten unter den Koalitionsfraktionen waren zäh. Der nötige Kabinettsbeschluss wurde mehrfach vertagt. Besonders die FDP bremste und setzte Abschwächungen durch, wie etwa die Streichung des vollständigen Verbots der Anbindehaltung. Erst im September 2024 wurde der Entwurf im Bundestag beraten.

Tierschutz fällt durch den Koalitionsbruch aus

Mit dem Ende der Ampelkoalition fehlt die Mehrheit, um das neue Tierschutzgesetz zu beschließen. Die Novelle ist endgültig gescheitert. Die Bilanz ist ernüchternd: Kein einziges der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele im Bereich Tierschutz wurde umgesetzt. Selbst die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung wird entlassen.

So werden weiterhin Schweineschwänze, die Schnabelspitzen und Hörner abgeschnitten. Erwachsene Rinder dürfen weiterhin durchgängig angebunden in Ställen gehalten werden. Und Qualzucht ist zwar theoretisch verboten, kann aber mangels konkreter Kriterien nicht geahndet werden.

Was noch möglich ist

In den letzten Wochen der Regierung wären Verordnungen denkbar, die nicht vom Bundestag beschlossen werden müssen. So könnte etwa der Export lebender Tiere in Drittstaaten mit Zustimmung des Bundesrates verboten werden – ein Schritt, den sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages als rechtlich möglich ansieht. Auch Mindestanforderungen beispielsweise für die nicht regulierte Putenhaltung könnten per Verordnung eingeführt werden.

Landwirtschaftsminister Özdemir müsste dafür jedoch Mut zeigen und sich auch gegen Widerstände in seinem Ministerium durchsetzen. Die letzten Wochen seiner Amtszeit werden zeigen, ob er seinem eigenen Anspruch gerecht wird: „Ich bin der oberste Tierschützer Deutschlands.“ sagte er einst beim Amtsantritt. Bislang fehlt der Beweis dafür.

Mehr Informationen

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb