Klaus Brunsmeier zu seiner Berufung ins Nationale Begleitgremium

24. November 2016 | Atomkraft

Statement von Klaus Brunsmeier, Mitglied im Bundesvorstand des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), zur heutigen Wahl durch den Deutschen Bundestag als Mitglied des Nationalen Begleitgremiums gemäß §8 Abs. 3 Standortauswahlgesetz:

Klaus Brunsmeier. Foto: Jörg Farys Klaus Brunsmeier  (Jörg Farys)

"Die Novelle des Standortauswahlgesetzes als Umsetzung des Berichts der Endlager-Kommission ist bislang noch keinen erkennbaren Schritt vorangekommen, wir warten auf den Gesetzentwurf. Es ist wichtig, dass das Nationale Begleitgremium jetzt schnell seine Arbeit aufnimmt, da die Novelle noch in dieser Legislaturperiode erfolgen soll. Ich werde mich im Nationalen Begleitgremium dafür einsetzen, dass die Vorschläge der Kommission jetzt tatsächlich in das Gesetz übernommen werden. Besonders am Herzen liegen mir die Verbesserung des Rechtsschutzes und eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit klar definierten Rechten der betroffenen Regionen. Wichtig wird auch die Begleitung des Aufbaus der neuen Institutionen BGE und BfE sein. Für eine erfolgreiche Standortauswahl wird es entscheidend darauf ankommen, dass die neue staatliche Endlagergesellschaft BGE und die neue Aufsichtsbehörde BfE das Standortauswahlverfahren mit hoher Transparenz und echter Bürgerbeteiligung begleiten und in der Lage sind, das eigene Handeln kritisch zu hinterfragen."

Klaus Brunsmeier ist Naturschützer, Biolandwirt im Sauerland und Mitglied im BUND-Bundesvorstand. Er war Vertreter der Umweltverbände in der Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" des Deutschen Bundestages und des Deutschen Bundesrates.

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