Investitionsschutz vor Klimaschutz – Warum der Energiecharta-Vertrag jetzt aufgekündigt werden muss

06. Juli 2020 | Klimawandel, Kohle, TTIP / CETA, Energiewende

Diese Woche beginnen die Verhandlungen zur Reform des Energiecharta-Vertrags. Das Investitionsabkommen bedroht die Energiewende und erschwert ambitionierte Klimapolitik. Im Sinne des Klimaschutzes muss der Vertrag aufgekündigt werden.

Kohlebagger vor Hambacher Wald Die Niederlande werden verklagt, Deutschland zahlt?  (Dirk Jansen / BUND NRW)

Letztes Jahr haben die deutschen Unternehmen RWE und Uniper angekündigt, die Niederlande aufgrund des dortigen Kohle­ausstiegs bis 2030 auf Entschädigungen vor einem privaten Konzerngericht zu verklagen.

Dies ermöglicht ihnen ein undurchsichtiges Investitionsabkommen, der Energiecharta-Vertrag. Es droht Klimaschutzmaßnahmen zur Umgestaltung des europäischen Energie­systems zu untergra­ben – selbst wenn diese, wie das deutsche Kohleausstiegsgesetz eine Farce und bei weitem nicht ausreichend sind, um die Pariser Klimaziele zu erreichen.

Lassen sich die Konzerne den Klageverzicht vergolden?

Durch das am Freitag beschlossenen Kohleausstiegsgesetz werden den Konzernen Leag und RWE rund 4,35 Milliarden Euro zugesprochen. Viel zu viel Geld, das sagen auch unabhängige Gutachten. Mittlerweile gibt es Vermutungen, weshalb die Entschädigungen so hoch ausgefallen sind: Denn in den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Konzernen gibt es eine Klausel, die besagt, dass die Konzerne aufgrund des Kohleausstiegs nicht vor private Schiedsgerichte ziehen dürfen.

Fast zeitgleich beginnen heute die EU Verhandlungen zur Reform des Energiecharta-Vertrags. Er wurde Anfang der 1990er Jahre geschlossen, um private Investitionen in den Staaten der ehemaligen UdSSR zu erhöhen. Der Investitionsschutzvertrag sieht als Sanktionsmechanismus vor, dass Investoren ganze Staaten vor privaten Schiedsgerichten auf Schadensersatz verklagen können, wenn sie enteignet werden. Das Problem: Schon neue Gesetze, die Investitionsbedingungen verschlechtern, können als Enteignung gelten – wenn ein Unternehmen nicht so viele Gewinne erwirtschaften kann, wie vorhergesehen. Den Regeln des Energiecharta-Vertrags unterliegen mittlerweile 51 Staaten, darunter auch Deutschland und die Niederlande. Einzig Italien ist aus dem Vertrag ausgetreten. Im Sinne des Klimaschutzes bleibt zu hoffen, dass andere Länder nachziehen.

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