Invasive Arten auf dem Prüfstand

20. Februar 2017 | Naturschutz

Mit einer neuen Verordnung gibt die EU Regeln für den Umgang mit sogenannten invasiven Arten vor: Tiere und Pflanzen, die hierzulande ursprünglich nicht heimisch sind. Deutschland reagiert mit einem ergänzenden Gesetzentwurf – den der BUND kommentiert.

Lupinen; Foto: Pitopia, U. Gernhoefer, 2015 Die aus Amerika stammende Lupine vertreibt unter anderem die heimischen Pflanzen Arnika, Katzenpfötchen, Knabenkraut und Türkenbundlilie.  (U. Gernhoefer / pitopia.de)

Die europäische Verordnung wird vom BUND an einigen Stellen kritisch bewertet. Und auch der Gesetzentwurf der Bundesregieung würde einige grundsätzliche Fehler verfestigen.

Die Bekämpfung invasiver Arten ist aus Sicht des BUND besonders dann sinnvoll, wenn:

  • mehr oder minder kleinflächige Restvorkommen bedrohter Arten in Gefahr sind,
  • in einzelnen Kulturlandschaften historische Authentizität angestrebt wird,
  • die invasive Art eine gebietsfremde Schwesterart in Konkurrenz zu einer einheimischen Art darstellt (insbesondere, wenn die Gefahr von Hybridisierung besteht) oder
  • es sich um Zuchtformen oder gentechnisch veränderte Organismen handelt.

In allen anderen Fällen sollten grundsätzlich zuerst die Ursachen, die es einer Art ermöglicht haben, invasiv zu werden, bekämpft werden – nicht die betreffende Art an sich. In aller Regel sind diese Arten nicht die Ursachen von Problemen, sondern lediglich Symptome dafür.

Vorsorge stärker in den Blick nehmen

Der jetzige Gesetzentwurf bietet gute Ansätze, verstrickt sich aber in Details – etwa einer Überregulierung von Zoos und Tierparks. Der Fokus von Regelungen müsste stattdessen auf Vorsorgemaßnahmen liegen, um weitere Auswilderungen von invasiven Arten zu vermeiden. Die Liste invasiver Arten muss auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse regelmäßig angepasst werden. Diese müssen auch wirtschaftlich interessante Arten stärker einschließen und dabei auch gentechnisch veränderte Arten und Sorten umfassen, ebenso wie Kultursorten wildlebender Arten. Ungeklärt ist auch das Vorgehen bei Arten, die nicht dem Tier- oder Pflanzenreich zuzuordnen sind.

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