Hormongift in Lebensmittelverpackungen: Bisphenol A wird nicht verboten

11. Januar 2018 | Chemie

Eine skandalöse Entscheidung: Der Vorstoß für ein Bisphenol A-Verbot ist heute im EU-Umweltausschuss gescheitert. Das für den Menschen schädliche Hormongift darf damit weiterhin in Lebensmittelverpackungen enthalten sein.

Konservendosen dürfen weiterhin Bisphenol A (BPA) enthalten.  (webandi)

Der Vorstoß für ein Verbot der hormonschädlichen Chemikalie Bisphenol A (BPA) in Materialien mit Lebensmittelkontakt ist ausgerechnet im Umweltausschuss der Europaparlaments gescheitert. Am heutigen 11. Januar 2018 lehnte eine Mehrheit des Ausschusses einen entsprechenden, von mehreren Abgeordneten eingebrachten Verbotsantrag ab. Nun gilt weiterhin ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission, der lediglich eine Absenkung geltender Grenzwerte für BPA vorsieht, aber kein Verbot.

"Es ist bedauerlich, dass gerade der Umweltausschuss einen derart herben Rückschlag für den Verbraucherschutz zulässt, um eine rein auf Industrieinteressen zugeschnittene Gesetzesvorlage passieren zu lassen", erklärte der BUND-Chemieexperte Manuel Fernández. Nach dem Willen der Kommission soll künftig lediglich weniger BPA, beispielsweise aus der Innenbeschichtung von Konservendosen, auf die Lebensmittel übergehen dürfen: 0,05 Milligramm pro Kilogramm statt bisher 0,6. Mit anderen Worten: Das Hormongift darf weiter mitgegessen werden.

Ein BPA-Verbot ist möglich und nötig

Der BUND meint: Diese Entscheidung widerspricht nicht nur einem Votum des Europarlaments, das 2016 mehrheitlich für ein BPA-Verbot in allen Lebensmittelkontaktmaterialien gestimmt hatte. Es steht auch im krassen Widerspruch zur Verschärfung der gesetzlichen Einstufung von BPA in den vergangenen zwölf Monaten: Der Stoff gilt jetzt als fortpflanzungsschädlich der Kategorie 1B und steht als "hormonschädlich für den Menschen" auf der Kandidatenliste der europäischen Chemikalienverordnung REACH der besonders besorgniserregenden Chemikalien (SVHC).

Das EU-Recht sieht vor, dass Stoffe aus der Kandidatenliste im Sinne des Vorsorgeprinzips durch sichere Alternativen ersetzt werden. Dass es solche Alternativen bereits gibt, zeigt das Beispiel Frankreichs, wo BPA-haltige Lebensmittelverpackungen seit Januar 2015 verboten sind.

"Wir brauchen keine sinnlosen Grenzwertdiskussionen, die niemand mehr versteht, sondern Politiker*innen, die endlich ihre gesetzliche Verantwortung wahrnehmen und dafür sorgen, dass Giftstoffe wie BPA gar nicht erst in Lebensmitteln landen", so das Fazit des BUND-Experten Fernández.

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