Herdenschutz rechtlich absichern

12. Juli 2018 | Naturschutz, Massentierhaltung

Herdenschutzhunde können Schafherden wirksam vor Wolfsübergriffen schützen. Um den Einsatz dieser Hunde auf den Weiden rechtlich abzusichern, setzt sich der BUND zusammen mit einem breiten Verbändebündnis mit Vorschlägen für die Anpassung der tierschutzrechtlichen Haltungsvorgaben ein – und behält dabei das Wohl der Hunde im Fokus.

Herdenschutzhunde. Foto: Friederike Scholz Herdenschutzhunde schützen ihre Schafsherde vor Wolfsübergriffen.  (Friederike Scholz)

Sie sind groß, massig und widerstandsfähig – Herdenschutzhun­de. Im Gegensatz zu den wendigen, flinken Hütehun­den sind Her­den­schutzhun­de ausschließlich dazu da, ihre Schafe vor Wolfsübergrif­fen zu schützen.

Her­denschutzhun­de wachsen schon als Welpen innerhalb der Schafherde auf, später verteidigen sie dann die Herde quasi als ihre Familie. In vielen Schäfereien sind Her­den­schutzhun­de inzwischen unersetzliche Mitar­beiter.

Diese Hunde wurden seit Jahrhunderten auch auf Wetterfestigkeit gezüchtet, bei Wind und Wetter draußen zu arbeiten war seit jeher ihr Job. Darauf ist das geltende Tierschutzrecht allerdings nicht abgestimmt. Dadurch ist der Einsatz von Herdenschutzhunden rechtlich kompliziert.

Es schreibt etwa teure Schutzhütten vor und verbietet die Haltung hinter Stromzäunen. Hat ein Herdenschutzhund eine Hütte, bleibt diese jedoch oft ungenutzt. Denn bei Regen finden diese Hunde typischerweise lieber Schutz unter Bäumen oder Büschen. Auch bei Kälte sind sie nicht auf eine Hütte angewiesen, sie kuscheln sich in der Herde zusammen. Stromzäune sind für den Herdenschutz unabdingbar, denn sie sind wichtig für die Wolfsabwehr.

Änderungsvor­schlag der Tier­schutz-Hun­dever­ordnung

Der Bundestag hat die Bundesregierung am 28. Juni zur Anpassung der Tierschutz-Hundeverordnung aufgefordert. Die Verbände haben dafür einen Vorschlag entwickelt. So sollte statt des Hüttenzwangs ein ausreichender Witterungsschutz vorgeschrieben werden. Der ist auf Weideflächen oft natürlich vorhanden. Die Haltung hinter Stromzäunen soll während der "Arbeitszeit" der Hunde erlaubt sein, wenn die Hunde genug Abstand zu den Zäunen halten können. Das ist auf weitläufigen Wiesen normalerweise gut möglich. Die Anbindehaltung soll für Herdenschutzhunde hingegen verboten werden.

Einsatz von Herdenschutzhunden

Die Verbände befürworten den Einsatz von Herdenschutzhunden überall dort wo er sinnvoll und machbar ist. Aber das geht nicht auf jeder Fläche und in jedem Betrieb. Nicht zuletzt ist der Einsatz teuer. Rund 2.500 Euro kostet jedes Tier den Bauern im Jahr. Dazu kommen Aufwendungen für die Anschaffung und den Unterhalt von wolfsabweisenden Zäunen.

Die Verbände fordern vom Staat, den Weidetierhaltern die Mehrkosten für den Herdenschutz vollständig zu ersetzen. Denn die Weidetierhaltung ist ertragsschwach und von großer ökologischer Bedeutung. Zudem verlangen sie einheitliche Standards beim Umgang mit Problemwölfen und ein Kompetenzzentrum Herdenschutz.

Mehr Informationen

Folgende Verbände sind beteiligt: Bundesverband Berufsschäfer (BVBS), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutscher Grünlandverband (DGV), Deutscher Tierschutzbund (DTSchB), International Fund for Animal Welfare (IFAW), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Vereinigung der Freizeitreiter- und Fahrer in Deutschland (VFD), Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde (AGHSH), WWF Deutschland.

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