Hambacher Wald retten – warum und wie?

24. August 2018 | Kohle, Wälder, Klimawandel, Lebensräume, Naturschutz, BUND

Fragen und Antworten rund um die BUND-Eil-Aktion "Hambacher Wald: Retten statt roden".

Haselmaus; Foto: Sven Büchner Weil sie ihren Lebensraum Wald, wie in Hambach, immer mehr verliert, steht die Haselmaus heute auf der Roten Liste der bedrohten Arten.  (Sven Büchner)

Mit einem Eil-Appell setzt sich der BUND dafür ein, die weitere Rodung des Hambacher Walds für den Braunkohletagebau zu stoppen. Am 6. Oktober hat der BUND außerdem für die Erhaltung des Waldes vor Ort demonstriert. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Aktionen.

Warum ist der Hambacher Wald so wertvoll? 

Der Hambacher Wald ist uralt. Er konnte sich seit der Wiederbewaldung nach der letzten Eiszeit ununterbrochen entwickeln. Der Wald ist von unschätzbarer Bedeutung für viele seltene Tiere wie den Mittelspecht, den Springfrosch, die Bechsteinfledermaus oder die Haselmaus. Von dem in den 1970er Jahren noch mehr als 4.000 Hektar großen Wald sind durch den Braunkohletagebau jedoch heute nur noch etwa 550 Hektar vorhanden. Diese müssen unbedingt unter Schutz gestellt werden! Wir dürfen nicht zulassen, dass unersetzliche Natur unwiederbringlich zerstört wird.

Ist der Weiterbetrieb der Kraftwerke von RWE ohne die Rodungen gefährdet? 

Nein. Nach Einschätzung des BUND Nordrhein-Westfalen könnte RWE im Tagebau Hambach noch mindestens zwei bis drei Jahre Kohle fördern, ohne neue Waldflächen zu roden. Das heißt, die Kraftwerke stehen ohne die Rodungen keineswegs still.

Warum durfte RWE den Hambacher Wald roden und jetzt nicht mehr? 

RWE hat in den 1970er Jahren die Erlaubnis erhalten, 70 Hektar Wald pro Jahr für den Tagebau zu roden. Der BUND NRW hatte Ende 2017 einen Rodungsstopp für den Hambacher Wald erwirkt, u.a. weil dort die seltene und in Europa streng geschützte Bechsteinfledermaus vorkommt. Doch dieser Stopp hätte bald geendet, denn im Oktober beginnt die neue Rodungssaison.

Zwar hat RWE gegenüber dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Stillhaltezusage abgegeben, nicht vor dem 14. Oktober mit Rodungen beginnen zu wollen. Eine Garantie, dass diesen Winter keine Bäume mehr abgeholzt werden, war das jedoch nicht. Deshalb lag es uns so sehr am Herzen, eine schnelle gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, um den Hambacher Wald vor weiterer sinnloser Zerstörung zu bewahren. Und dies ist uns gelungen! 

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 5.10.2018 unserem Eilantrag gegen das Land Nordrhein-Westfalen stattgegeben. Demnach darf der Hambacher Wald nicht gerodet werden. Dies gilt, bis über die Klage des BUND rechtskräftig entschieden ist. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Wir haben uns mit unserem Antrag für einen Rodungsstopp also durchgesetzt. Über die Fortführung des Tagebaus Hambach ist damit zwar noch nicht entschieden, das heißt, die Bagger stehen nicht still. Aber RWE darf keine weiteren Rodungsmaßnahmen ergreifen. Die Interessensabwägung des Oberverwaltungsgerichts in Münster ging zu Gunsten des BUND aus, weil dieser Wald sehr wertvoll ist und durch die Rodung irreversible Fakten geschaffen würden. Damit ist die Rodungssaison im Hambacher Wald beendet.

Die Bezirksregierung Arnsberg und RWE konnten nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts in Münster nicht belegen, dass die sofortige Rodung aus tagebautechnischen Gründen notwendig sei oder weil anderenfalls die Energieversorgung bundes- oder landesweit nicht mehr gewährleistet wäre.

Dies ist ein großer Erfolg für den Naturschutz und war auch ein gutes Signal für den friedlichen Protest tausender Klimaschützer*innen im Hambacher Wald am 6.10.2018 und weit darüber hinaus. 

Was tut der BUND aktuell für die Rettung des Hambacher Walds?

Der Hambacher Wald erfüllt unstreitig die Kriterien der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und muss darum als Natura-2000-Gebiet geschützt werden. Für diese Gebiete gilt ein sog. "Verschlechterungsverbot", d.h. es darf darin z.B. kein Wald gerodet werden.  

Der BUND klagt deswegen für den Schutz des Hambacher Waldes vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Dieses hat am 5.10.2018 unserem Eilantrag gegen das Land Nordrhein-Westfalen stattgegeben: Der Hambacher Wald darf nicht gerodet werden, bis über die Klage des BUND entschieden ist.

Der BUND setzt sich zudem in der Kohle-Kommission dafür ein, einen schnellen Ausstieg aus der Kohle zu erreichen – und den Hambacher Wald endgültig vor der Zerstörung zu retten.

Was hat Hambach mit der Kohle-Kommission zu tun?

Die Kohle-Kommission soll die Bedingungen für einen deutschen Kohleausstieg verhandeln, dem alle gesellschaftlichen Gruppen zustimmen können. Ohne eine solche Einigung abzuwarten, will RWE weiterhin ohne Not den Hambacher Wald für den Tagebau zerstören. Dadurch wird der soziale Frieden gestört und die Arbeit der Kommission akut gefährdet.

Was will der BUND jetzt machen? 

Der BUND fordert gemeinsam mit Betroffenen, weiteren Verbänden und Initiativen ein politisches Moratorium: Alle Maßnahmen im Braunkohlerevier, die unumkehrbare Fakten schaffen würden, müssen sofort eingestellt werden. Im Klartext heißt das: Der BUND fordert, die Rodungen des Waldes und die Umsiedlungen von Menschen auszusetzen, bis klar ist, wie der Kohleausstieg in Deutschland konkret aussehen soll. Andernfalls wird der BUND seine Mitarbeit in der Kohle-Kommission überdenken müssen. 

Warum ist der BUND überhaupt in der Kommission? 

Der BUND hat sich nach sorgfältiger Abwägung entschieden, in die Kohle-Kommission zu gehen. Einfach, weil sie absehbar die einzige bundespolitische Möglichkeit darstellt, Nennbares für den Klimaschutz zu bewegen. Und genau das ist überfällig! Deshalb setzt der BUND sich in der Kommission gemeinsam mit seinen Verbündeten rigoros für den Klimaschutz und den schnellen Kohleausstieg ein. Den Hambacher Wald dauerhaft zu erhalten, ist eines der Ziele des BUND.

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