Gift für die Welt – bald vorbei?

13. September 2022 | Chemie, Flüsse & Gewässer, Landwirtschaft, Umweltgifte

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hat unlängst angekündigt Deutschlands Ausfuhr von Pestiziden zu regeln. Pestizide ohne EU-Zulassung sollen in Zukunft nicht mehr exportiert werden dürfen. Eine gute Idee.

Traktor sprüht Pestizide im Getreidefeld Die hochsubventionierte intensive Landwirtschaft trägt zu erheblichen Umweltbelastungen bei.  (ThomBal / fotolia.de)

Die fünf größten Pestizidkonzerne – unter anderem Bayer, BASF und Syngenta – erzielen bereits heute über ein Drittel ihrer Pestizidumsätze mit Wirkstoffen, die das Pesticide Action Network (PAN) als hochgefährlich einstuft hat. 2019 und 2018 haben EU-Staaten und das Vereinigte Königreich den Export von insgesamt 140.908 Tonnen an Pestiziden bewilligt, die in der EU keine Zulassung mehr haben. Das ist skandalös und zeigt, dass Doppelstandards im Pestizidhandel dringend abgeschafft werden müssen.

Ausfuhr mit fatalen Folgen

Zu den exportierten Pestiziden zählen u.a. die Unkrautvernichtungsmittel (Herbizide) Cyanamid, Acetochlor und Tepraloxydim, die von der EU als krebserzeugend und reproduktionstoxisch eingestuft werden sowie das Insektengift Cyfluthrin, das so akut giftig ist, dass die WHO es in die zweithöchste Gefahrenklasse (WHO Ib) aufgenommen hat.

Die Hersteller versichern, dass ihre Produkte sicher seien und Menschen, Insekten und Gewässer nicht gefährden – sofern sie sachgemäß angewendet werden. Die Praxis zeigt jedoch: Die ordnungsgemäße Ausbringung kann nicht gewährleistet werden. Ein weltweites Verbot hochgefährlicher Pestizide würde Zehntausende von Todesfällen pro Jahr verhindern. Exportbeschränkungen der EU könnten einen Beitrag leisten.

Exporte verbieten – nur wie?

Die beste Lösung zur Umsetzung eines Exportverbots für bestimmte Pestizide aus Deutschland ist die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes, sodass nicht nur der Export von fertigen Pestizidprodukten, sondern auch von reinen Pestizidwirkstoffen reguliert werden kann. Wichtig dabei ist, dass Pestizidwirkstoffe und -produkte nur exportiert werden dürfen, wenn deren Gefährlichkeit und Risiken für Mensch und Umwelt im Rahmen des EU Genehmigungs- und Zulassungsverfahrens geprüft und eine Genehmigung beziehungsweise Zulassung erteilt wurde. Auf diese Weise würden für die in Drittstaaten ausgeführten Pestizide die gleichen Standards angesetzt wie in Deutschland und der EU.

Erster Schritt in die richtige Richtung

Darüber hinaus ist es an der Zeit, schrittweise hochgefährliche Pestizide völlig zu verbieten und deren Ersatz durch nicht-chemische und agrarökologische Maßnahmen durchzusetzen. Lösungen zeigt z.B. der Pestizidatlas, den wir gemeinsam mit der Heinrich-Böll-Stiftung und dem Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) herausgeben. Wie Sie zum Thema aktiv werden können, zeigen wir Ihnen hier.

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