Gewässerschutz: Europäisches Parlament stimmt endlich für Verhandlungen über Gesetzespaket

05. Dezember 2024 | Flüsse & Gewässer

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte gestern für die Aufnahme von Trilog-Verhandlungen zur Aktualisierung der Richtlinie zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen.

Mit diesem sogenannten EU Water Package sollen prioritäre Stoffe und Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer und das Grundwasser aktualisiert werden, aber auch Regeln zum Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie präzisiert werden. Die formelle Zustimmung des Umweltausschusses zur Verabschiedung wurde lange erwartet und ist begrüßenswert. Jedoch haben die zahlreichen Verzögerungen das Dossier des Parlaments belastet und gefährden sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung im kommenden Jahrzehnt.

Im Oktober 2022 schlug die Europäische Kommission vor, die Liste der prioritären Schadstoffe, die in der Wasserrahmenrichtlinie geregelt sind, zu aktualisieren. Die Aktualisierung umfasste mehrere besorgniserregende Stoffe. Darunter fallen PFAS (sogenannte Ewigkeitschemikalien), Glyphosat und Arzneimittel. Obwohl der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Aktualisierung der prioritären Stoffe und Umweltqualitätsnormen unterstützenswert ist, kam er leider erst nach dem gesetzlich vorgegebenen Zeitpunkt zur Überprüfung nach sechs Jahren.

Die Fortschritte im kritischen Bereich zum Gewässerschutz sind hinter anderen Umweltprioritäten zurückgeblieben. So wurden beispielsweise ebenfalls im Oktober 2022 veröffentlichte Legislativvorschlag für die Überarbeitung der kommunalen Abwasserrichtlinie bereits angenommen.

Das Dossier Wasserverschmutzung hingegen wurde unter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft nicht vorangetrieben und geriet weiter ins Stocken, als der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments seine Zustimmung zur Aufnahme des Trilogs bis gestern hinauszögerte. Infolgedessen werden die Verhandlungen zur Fertigstellung des Textes wahrscheinlich nicht vor Januar nächsten Jahres beginnen.

Diese Verzögerungen haben erhebliche Folgen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen bald die Aktualisierungen der Bewirtschaftungspläne für die Fluss-Einzugsgebiete für den Zeitraum 2028 bis 2033 festlegen. Wenn diese Bewirtschaftungspläne keine Maßnahmen für neue Schadstoffe enthalten, wird ihr Potenzial zur Bekämpfung der chemischen Verschmutzung stark beeinträchtigt. Ohne diese Aktualisierungen laufen die Pläne Gefahr, den Schutz der europäischen Gewässer nicht gewährleisten.

PFAS-Verschmutzung muss dringend bekämpft werden

Während eine umfassende Beschränkung von PFAS auf EU-Ebene dringend erforderlich ist, können die Mitgliedstaaten im Rahmen der Bewirtschaftungspläne für die Fluss-Einzugsgebiete viel tun, um die Emissionen, Einleitungen und Wasserverluste zu begrenzen. So können die Einleitungsgenehmigungen verschärft oder nationale Verbote für problematische Stoffe wie PFAS-haltige Pestizide eingeführt werden.

Genau dies haben die niederländischen Wasserversorger kürzlich in einem Brief an Bundesumweltministerin Steffi Lemke gefordert, um Maßnahmen zur Verschärfung der Genehmigungen für industrielle PFAS-Einleitungen in den Rhein zu ergreifen, da diese die Trinkwasserqualität weiter flussabwärts gefährden. Ohne vereinbarte EU-Wasserqualitätsstandards fehlt jedoch der rechtliche Druck auf die Mitgliedstaaten, dies zu tun.

Nun ist die polnische EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2025 am Zug, die die Trilog-Verhandlungen leiten wird. Unter Wahrung der bestehenden Umweltschutzbestimmungen muss dafür sorgen werden, dass noch vor dem Sommer eine Einigung erzielt wird, damit die EU-Mitgliedstaaten genügend Zeit haben, Maßnahmen für die neuen Schadstoffe für Gewässer in die nächsten Bewirtschaftungspläne gemäß Wasserrahmenrichtlinie für den Zeitraum von 2028 bis 2033 aufzunehmen.

Diese Meldung basiert auf der gemeinsamen Presse-Mitteilung „About time: European Parliament finally greenlights negotiations on water pollutants“ des European Environmental Bureau, indem der BUND Mitglied ist, und weiterer Umweltverbände vom 4. Dezember 2024.

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