Geodaten zur Endlagersuche: BUND fordert schnelle Veröffentlichung aller Daten – oder Moratorium

30. Januar 2020 | Atomkraft

Die Suche nach einem Lager für den Atommüll geht in eine neue Phase: Im Herbst sollen Bürger*innen über mögliche Standorte diskutieren. Das Problem: Die geologischen Daten, welche die Grundlage für die Diskussion bilden, könnten nicht rechtzeitg veröffentlicht werden.

Anti-Atomkraft-Symbol; Foto: © lassedesign - Fotolia.com  (lassedesign / fotolia.com)

Die Suche nach einem Lager für hochradioaktive Abfälle soll partizipativ und transparent sein, so steht es gleich im ersten Paragraf des Standortauswahlgesetzes. Dafür müssen die geologischen Gegebenheiten an jedem möglichen Standort analysiert und offengelegt werden. Doch die geologischen Daten gehören teilweise der Privatwirtschaft, an ihnen hängen Rechte Dritter.

Dass die Daten dennoch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, damit sie alle Auswahlgrundlagen für mögliche Standorte kennt, dafür soll das Geologiedatengesetz sorgen. Und das muss es schnell tun. Denn: Im dritten Quartal 2020, wahrscheinlich Ende September, soll ein "Zwischenbericht Teilgebiete" veröffentlicht werden, der erste Regionen als ungeeignet ausschließt und zugleich erste Teilregionen vorstellt, in denen günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Lagerung von Atommüll vorliegen könnten.

Kurz darauf sollen die "Fachkonferenzen Teilgebiete" folgen, wo Bürger*innen und Vertreter*innen der Gebietskörperschaften der ermittelten Teilgebiete, Vertreter*innen gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftler*innen die Ergebnisse erörtern sollen. Das wird die erste echte Bewährungsprobe des Prozesses der Standortauswahl!

Also: Die Zeit drängt! Trotzdem ist das Gesetz noch nicht verabschiedet. Da es unabhängig von der Atommülllagersuche noch weiteres regelt, liegt die Zuständigkeit beim Wirtschaftsausschuss des Bundestags. Dem Wunsch im Umweltausschuss eine gesonderte Anhörung abzuhalten oder nach einer gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- und Umweltausschusses, will der Wirtschaftsausschuss nicht nachkommen.  

Ohne Daten keine Diskussion

Daher haben Bündnis 90/Die Grünen am vergangenen Montag ein eigenes Fachgespräch angesetzt, bei dem auch Edo Günther, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Atomkraft und Strahlenschutz, als Experte geladen war. Seine klare Forderung ist, dass alle Daten, die für die Suche und Auswahl eines Standorts erforderlich sind, ausnahmslos vor dem dritten Quartal 2020 veröffentlicht sein müssen. Wenn nicht, fordert der BUND ein Moratorium der Standortsuche bis zur vollständigen Veröffentlichung aller geologischen Grundlagendaten.

Denn wie kann die Gesellschaft über etwas so Essentielles entscheiden, wenn sie nicht alle Informationen hat und sich folglich auch nicht auf die Fachkonferenzen vorbereiten kann? "Wir sprechen hier von der Glaubwürdigkeit und der Sicherheit einer dauerhaften unterirdischen Lagerung von Atommüll für eine Million Jahre", so Edo Günther. "Diese Veröffentlichung ist für die Frage, ob es gelingt, Vertrauen in das neue Standortauswahlverfahren aufzubauen, von zentraler Bedeutung. Wer jetzt Vertrauen in der Öffentlichkeit verspielt, wird es später schwer haben, Akzeptanz für den Prozess zu gewinnen."

Zwar ist im aktuellen Gesetzentwurf geregelt, dass der Vorhabenträger, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die Daten trotz Widerspruch und Anfechtungsklage ohne aufschiebende Wirkung veröffentlichen kann. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht das ganze eben doch stark verzögert.

Zudem überlässt das Gesetz der BGE, welche Daten sie veröffentlicht. Die BGE könnte also Daten als nicht relevant einstufen, um Klagen und möglichen Entschädigungszahlungen vorzubeugen. Um dies zu verhindern, empfiehlt der BUND, dass das Geologiedatengesetz die Veröffentlichung aller relevanten geologischen Daten für das Standortauswahlverfahren als Regelfall festlegt.

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