Gentechnikfreiheit sichern statt aufweichen

11. Februar 2019 | Chemie, Naturschutz, Umweltgifte, Landwirtschaft

Mehr als 10.000 Hektar Raps müssen aktuell in Deutschland und Frankreich umgebrochen werden. Auf den Flächen wurde Raps ausgesät, der mit einem in Europa nicht für den Anbau zugelassenem Gentech-Raps kontaminiert ist.

Bearbeiteter Boden. Foto: Zbysiu Rodak / CC0 1.0 / unsplash.com Ist erst mal unwissentlich GVO-Saatgut ausgesät, ist es schwer, die weitere Verbreitung in die Umwelt und in Produkte zu verhindern.  (Zbysiu Rodak / unsplash.com)

Um Auskreuzung und Durchwuchs – d.h, das Überwintern und Auskeimen von auf dem Acker liegengebliebenen Samen – und damit eine Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in die Umwelt zu verhindern, gilt bei Saatgut eine Nulltoleranz, d.h., es darf keinerlei Spuren von GVO geben, damit diese sich in Natur und in der Lebensmittelkette nicht unerkannt verbreiten können. Die Nulltoleranz im europäischen Recht gilt mit gutem Grund: Sie soll dafür sorgen, dass nicht zugelassene Freisetzungen in die Umwelt verhindert werden. Denn ist erstmal unwissentlich gentechnisch verändertes Saatgut ausgesät, ist es sehr aufwändig, die weitere Verbreitung in die Umwelt und in Produkte zu verhindern.

Dies stellt ein großes ökologisches Risiko dar, gerade in Fällen, wo Gentech-Pflanzen wie dieser Raps gar nicht für den Anbau in Europa zugelassen sind, weil z.B. die Auswirkungen auf Öko-Systeme als zu negativ oder als nicht ausreichend abschätzbar gesehen werden. Auch, damit die Wahlfreiheit für VerbraucherInnen, Bäuerinnen und Bauern und Lebensmittelproduzent*Innen gesichert wird, ist die Nulltoleranz beim Saatgut ein wichtiger Baustein, der bestehen bleiben muss!

Kosten sollten bei den Verursacher*innen liegen

Werden Kontaminationen entdeckt, müssen die Behörden schneller reagieren. Hier war bereits nicht zugelassener Gentech-Raps entdeckt worden, trotzdem wurde aus der Saatgut-Lieferung noch ausgesät.

Wird Saatgut importiert, müssen die Vertreiber*innen dieses im Vorfeld zudem ausreichend testen. Bisher tragen die Kosten für die Reinhaltung übrigens immer diejenigen, die ohne gentechnisch veränderte Organismen arbeiten wollen – ob es sich um die Kosten für Analysen, für getrennte Warenströme oder den Verlust von Ernte oder Produkten bei Kontaminationen handelt. Koexistenz, d.h., der Anbau von Gentech-Pflanzen und nicht-Gentech-Pflanzen nebeneinander, wird momentan also nur von denen bezahlt, die ohne Gentechnik wirtschaften wollen oder die keine Gentechnik einkaufen möchten.

In diesem Fall trifft es nun auch die Bäuerinnen und Bauern in Frankreich und Deutschland, die den Raps ausgesät haben. Sinnvoll wären bessere Haftungsregeln, damit die Verursacher*innen der Verunreinigung besser für die Schäden belangt werden können – und damit die, die keine Gentech-Pflanzen anbauen oder essen wollen, nicht alleine die Kosten tragen müssen.

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