Gefährliche Chemikalien gehören auf die Kandidatenliste

20. November 2017 | Chemie

Noch viel zu viele Chemikalien mit umwelt- und gesundheitsschädlichen Eigenschaften werden in der Europäischen Union nicht überprüft oder gesetzlich reguliert. Hier muss die EU dringend nachsteuern – und die Chemikalien auf die Liste der zu untersuchenden Stoffe setzen.

Reagenzgläser Es stehen längst nicht alle gefährlichen Stoffe auf der Liste der EU-Kommission.  (crsssteve / pixabay.com)

Am 16. November hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Analyse der so genannten SIN-Liste (für: "Substitute It Now") veröffentlicht, eine von der schwedischen Umweltschutzorganisation Chemsec ins Leben gerufene Datenbank von Chemikalien mit umwelt- und gesundheitsschädlichen Eigenschaften.

Die für die Umsetzung der 2007 eingeführten EU-Chemikalienverordnung REACH zuständige ECHA teilte mit, dass ein Großteil der aktuell 912 Chemikalien aus der SIN-Liste bereits gesetzlich reguliert oder überprüft würden, wenn auch "noch viel zu tun" bleibe.

Chemsec äußerte Bedenken, diese Schlussfolgerung könne den falschen Eindruck vermitteln, dass die Verwendung all dieser Chemikalien in der EU unter Kontrolle sei. Der BUND teilt diese Bedenken. Die REACH-Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Chemikalien, der so genannten SVHC (für: "Substances of Very High Concern") umfasst derzeit lediglich 174 Stoffe. Aus Sicht der Umweltverbände gehören aber alle 912 Chemikalien aus der SIN-Liste auch auf die REACH-Kandidatenliste.

Die Prüfung der Chemikalien dauert (zu) lange

Doch der Prozess zur Bewertung und Einstufung von potentiellen SVHC-Gefahrenstoffen ist aufwändig und langsam. Beim aktuellen Tempo würde selbst die abschließende Bewertung von Chemikalien, die bereits zur Prüfung anstehen, noch viele Jahre dauern. Dazu kommt eine erhebliche Zahl, die auch von der SIN-Liste noch nicht erfasst wird.

Offizielle Stellen schätzen, dass rund 1.400 Chemikalien mit SVHC-Eigenschaften in der EU im Umlauf sind. Die Umweltverbände gehen von über 2.000 aus. Das von der Politik ausgegebene Ziel, bis 2020 alle bekannten SVHC zu erfassen, wird nach gegenwärtigem Stand nicht annähernd zu erfüllen sein.

Dabei ist die REACH-Kandidatenliste der entscheidende Anreiz für die Umsetzung der wichtigsten REACH-Vorgabe, der Substitution von gefährlichen Chemikalien durch sichere Alternativen. Denn nur für Stoffe aus dieser Liste gilt das Verbraucherauskunftsrecht bzw. die Pflicht von Herstellern, Importeuren oder Handel, Auskunft über SVHC in ihren Produkten zu erteilen.  

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