Fünf Kernforderungen für ein neues Waldgesetz

02. November 2023 | Wälder, Naturschutz, Klimawandel, Lebensräume

Unseren Wäldern geht es schlecht. Die Klimakrise setzt unseren Wäldern zu. Nur jeder fünfte Baum ist noch gesund. Wasserhaushalt, Klima und Biodiversität sind in Gefahr. Wir müssen handeln. Nun soll endlich das völlig veraltete Bundeswaldgesetz (BWaldG) gründlich überarbeitet werden. Doch wie können wir die ökologische Waldwende in Deutschland einleiten?

Alter Wald statt neue Straßen! Dannenröder Wald retten! Foto: imago images / Tim Wagner Gelingt uns der Waldumbau nicht, werden die Folgen für Deutschland spürbar sein.  (imago images / Tim Wagner)

Wir sind auf die Leistungen gesunder Wälder angewiesen – für unser Trinkwasser, für den Hochwasser- und Erosionsschutz, die frische Luft, den Klimaschutz, den Erhalt der biologischen Vielfalt und natürlich Holznutzung, Erholung und Freizeit. Doch unsere Wälder sind krank. Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit, unsere Wälder zu retten. Eine ökologische Waldwende ist überfällig. Denn: Wenn es dem Wald schlecht geht, geht es uns auch schlecht. Unsere fünf Kernforderungen dazu:

1. Wälder und ihre Ökosystemleistungen schützen

Die Waldfunktionen im Bundeswaldgesetz müssen ergänzt und neu gewichtet werden. Oberste Priorität sollen die Schutzfunktionen der Wälder bekommen. Hierzu gehören saubere Luft, Trinkwasser, Kühlung, Hochwasser- und Erosionsschutz, ebenso wie die Abfederung der Folgen der Klimakrise. Die Funktion der Wälder als aktive Kohlenstoffsenken und damit ihre Rolle als natürliche Klimaschützer ist zu erhalten und wiederherzustellen, ebenso wie ihre Funktion für die biologische Vielfalt. Nutzungen, wie Holzerzeugung, Erholung, Tourismus, Freizeit oder Bildung sollen den Schutzfunktionen untergeordnet werden.  

2. Öffentlichen Wälder müssen dem Gemeinwohl dienen

Die öffentlichen Wälder – immerhin rund die Hälfte des deutschen Waldes – sollten in erster Linie dem Gemeinwohl dienen und nicht monetären Zwecken. Wichtig hierbei ist es, den Verkauf an Privatpersonen oder -firmen rechtlich zu unterbinden. Für öffentliche Wälder soll es gesetzliche Pflicht werden, einen Teil der Waldfläche als Naturwälder auszuweisen. Private und kommunale Waldbesitzende sollen einmalige finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie sich entscheiden, Naturwälder auszuweisen.

3. Wald funktioniert nur als Wald, wenn genug Wald da ist

Klingt eigentlich selbstverständlich. Aber die jetzigen Regelungen erlauben, dass der Wald nach Eingriffen zwecks Bewirtschaftung als solcher nicht mehr erkennbar sein kann und so seine Umweltfunktionen verliert. Kahlschläge sollten nur noch auf sehr kleinen Flächen erlaubt sein und die Einzelbaumnutzung die Regel werden. Ein Hebel könnte auch die leicht messbare Überschirmungsfläche der Baumkronen sein, die für einen gesunden Wald nicht unter 70 Prozent fallen darf.

4. Die Wälder brauchen mehr alte Bäume und Totholz

Bäume, die besondere Lebensräume anbieten, sollen bei der Neuauflage des Waldgesetzes besser geschützt werden. So soll eine Mindestanzahl der sogenannten Biotopbäume im neuen Waldgesetz vorgegeben werden. Ebenso sollen auch für das sogenannte Totholz gesetzliche Mindestmengen gesetzlich verankert werden. Außerdem wichtig: den Waldboden möglichst wenig zu befahren.

5.  Lebendige Laubmischwälder statt sterbender Nadelforste

Wir brauchen dringend mehr naturnahe und stabile Laubmischwälder statt instabiler Nadelforste. Wir fordern deshalb, verpflichtende Vegetationsgutachten auf Revierebene gesetzlich zu verankern. Nur wenn wir die natürliche Verjüngung der Wälder im Auge behalten, kann das Management der Wildtiere darauf abgestimmt werden. Der Anbau von Nadelbaum-Monokulturen ist zu verbieten, mit Ausnahme der natürlichen Vorkommensgebiete.

Hintergrund

Die Ampel hat sich in ihrem Koalitionsvertrag die Novelle des Bundeswaldgesetzes vorgenommen. Das jetzige Gesetz stammt aus dem Jahr 1975 und ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist weder den veränderten Anforderungen der Gesellschaft an den Wald gewachsen, noch der aktuellen Waldkrise in Zeiten von Erderhitzung, Artensterben und Ressourcenknappheit. Mit einer Verabschiedung im Bundestag wird im Sommer 2024 gerechnet. Unklar ist noch, ob Teilen des neuen Waldgesetzes auch die Länderkammer zustimmen muss.

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