EU-Umweltausschuss stimmt über CETA ab - BUND fordert klares "Nein"

08. Januar 2017 | TTIP / CETA

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments wird am 12. Januar über das Handelsabkommen CETA abstimmen. Der BUND fordert alle Mitglieder des Umweltaussschusses auf, sich jetzt gegen CETA zu positionieren.

Demonstration gegen CETA und TTIP in Berlin Demonstration gegen CETA und TTIP in Berlin  (Jörg Farys / BUND)

Es gibt viele gute Gründe, die gegen eine Ratifizierung von CETA sprechen. Diese haben in den vergangen Monaten Millionen Menschen dazu bewegt, Petitionen zu unterschreiben und Hunderttausende, an Demonstrationen teilzunehmen. Uns bewegen bei CETA vor allem die Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen im Rahmen des Investment Court Systems, die Sicherung des Vorsorgeprinzips als Grundlage von Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland und Europa, die Sicherstellung einer effektiven Politik für den Klimaschutz und die Förderung Erneuerbarer Energien sowie der Schutz von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge und das Recht demokratischer Institutionen, hierüber selbst zu entscheiden.

Der BUND hat diese Punkte – verbunden mit konkreten Änderungsvorschlägen - bereits im Rahmen der Diskussion über die CETA-Unterzeichnung vorgebracht. Leider haben die daraufhin im Vorfeld der Unterzeichnung erarbeiteten verschiedenen Erklärungen zu CETA nicht zu den erforderlichen Verbesserungen geführt. Trotz ihrer (unterschiedlich weit reichenden) rechtlichen Verbindlichkeit entfalten die Erklärungen aufgrund ihres schwachen Wortlautes keine reale Wirkung. Deshalb soll der Umweltausschuss dem Bespiel des Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten folgen und CETA ebenfalls ablehnen.

Dies sind die zentralen Kritikpunkte des BUND:

  1. Sonderklagerechte für Unternehmen im Rahmen des Investment Court Systems: Wenn es das erklärte Ziel ist, keine Privilegien für internationale Konzerne zu schaffen, sondern lediglich eine Nicht-Diskriminierung ausländischer Unternehmen im Hinblick auf den Investitionsschutz zu erreichen, so halten wir nach wie vor die Streichung der speziellen Schiedsgerichtsbarkeit in CETA für die allein sinnvolle Lösung.
  2. Vorsorgeprinzip in Gefahr:
    Das Vorsorgeprinzip ist die zentrale Grundlage deutscher und Europäischer Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitik. Der Schutz des Vorsorgeprinzips in CETA ist im Hinblick auf die angestrebte Beseitigung "nicht-tarifärer Handelshemmnisse" und die Schiedsgerichtsverfahren nicht sichergestellt. Wie brisant diese Frage aktuell ist, wird daran deutlich, dass die U.S.-Regierung Ende Dezember das Verfahren zur Wiederaufnahme von Strafzöllen gegen die EU aufgrund des alten Hormonfleisch-Verfahrens beschlossen hat.
  3. Effektiver Klimaschutz und Förderung Erneuerbarer Energien:
    Auch die Möglichkeit einer zukünftigen effektiven Politik für den Klimaschutz und die Förderung erneuerbarer Energien wird durch CETA tangiert. Dies gilt sowohl im Hinblick auf notwendige Einschränkungen der energetischen Nutzung fossiler Rohstoffe als auch im Hinblick auf eine regulative und monetäre Förderung Erneuerbarer Energien.
  4. Schutz der Daseinsvorsorge:
    Hinsichtlich des Schutzes von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge haben wir in vielen Diskussionen die negativen Folgen des Negativlistenprinzips in CETA kritisiert. Nach wie vor halten wir es für den besseren Weg, bei dem bisher in der WTO üblichen Positivlistenprinzip zu bleiben.

Aus all diesen Gründen fordert der BUND die Mitglieder des EU-Umweltausschusses auf, für den Beschlussentwurf des Berichterstatters im ENVI-Ausschuss und damit gegen die Ratifizierung des Wirtschaftsabkommens CETA zu stimmen. Die dringend notwendigen Veränderungen im Vertrag sind in dem jetzigen Stadium nur noch über ein "Nein" des Europäischen Parlaments möglich. Das Votum des Umweltausschusses ist hierfür ein wichtiger Schritt.

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