EU-Kommission stimmt erneut nicht über Kriterienkatalog zur Identifizierung von hormonellen Schadstoffen ab

02. März 2017 | Chemie

Die EU-Kommission hat es erneut nicht geschafft, ihren Kriterienkatalog zur Identifizierung von hormonellen Schadstoffen (Endokrine Disruptoren, ED) im zuständigen Ausschuss der Mitgliedsländer (Ständiger Ausschuss für Pflanze, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel) zur Abstimmung zu bringen.

Nachdem klar war, dass 55 Prozent der Ländervertreter, die insgesamt 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, nein sagen oder sich der Stimme enthalten würden, verzichtete die Kommission freiwillig auf das hoffnungslose Unterfangen. Der bereits im Juni 2016 vorgelegte Entwurf muss jetzt zum nunmehr fünften Male überarbeitet werden. Allen voran Frankreich, Schweden und Dänemark lehnen den Vorschlag der Kommission unter anderem deshalb ab, weil sie die Nachweishürde zur Identifizierung eines Stoffes als ED als zu hoch und dadurch das Vorsorgeprinzip nicht gewahrt sehen.

Auch will die Kommission eine Änderung der Ausnahmeklausel im Pestizidrecht durchsetzen, die eine Zulassung von hormonschädlichen Stoffen erheblich erleichtern würde. Statt wie im jetzigen Gesetzestext vorgesehen, bei "vernachlässigbarer Belastung", sollen diese "bei vernachlässigbarem Risiko" für Mensch und Umwelt zugelassen werden dürfen. Insgesamt 11 Länder, darunter auch Deutschland und die Niederlande wären trotz Vorbehalte bereit gewesen für den Vorschlag der Kommission zu stimmen. Der BUND fordert die zuständigen deutschen Behörden weiterhin auf, sich für eine strikt nach dem Vorsorgeprinzip ausgerichtete Regulierung von ED einzusetzen. Der aktuelle Vorschlag der Kommission wäre ein großer Rückschlag für das reformierte Chemikalienrecht in Europa und steht im krassen Widerspruch zu den Zielen des EU-Umweltaktionsprogramms 2020. 

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