„Der geplante Bau von LNG-Terminals schießt weit über das hinaus, was notwendig wäre, um gut durch die nächsten Winter zu kommen. Die Ampelregierung begeht einen fatalen Fehler. Sie manifestiert auf Jahrzehnte eine fossile Infrastruktur. Damit betreibt sie das Gegenteil von klimaverantwortlicher Politik.
Bundesregierung und Genehmigungsbehörden haben völlig aus dem Blick verloren, dass wir unsere Infrastruktur schon bald von Erdgas auf Wasserstoff umstellen müssen, um die 1,5 Grad Erderhitzung nicht zu überschreiten. Wenn der Import von grünem Wasserstoff erst 2044 beginnt, sind die Klimaziele nicht zu erreichen. Anders als oft behauptet, sind schwimmende LNG-Terminals nicht auf Wasserstoff umstellbar. Die Erzählung von der H2-Readiness ist einfach falsch. Es handelt sich um klassisch fossile Anlagen, die nicht für den Klimaschutz taugen.
Der Betrieb des ersten schwimmenden LNG-Terminals muss zeitlich deutlich stärker befristet werden. Gemeinsam mit anderen Verbänden prüfen wir, rechtlich auf eine Änderung der Genehmigung zu klagen.“
Zur heutigen Übergabe der noch ausstehenden Genehmigungen für den Betrieb der Terminals, ergänzt Susanne Gerstner, Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen:
„Wir müssen feststellen, dass ein großer Teil unserer eingebrachten Beanstandungen von den Genehmigungsbehörden nicht berücksichtigt wurden. Die Genehmigungen beruhen vielfach auf unzureichenden Datengrundlagen und hypothetischen Annahmen statt faktenbasierten Schlussfolgerungen. Weder die Auswirkungen auf die Klimakrise noch die Folgen für die hochsensible Meeresumwelt am Rande des Nationalparks und des Weltnaturerbes Wattenmeer wurden ausreichend untersucht und gewürdigt. Eine dringend erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung wurde mit Verweis auf das LNG-Beschleunigungsgesetz ausgesetzt. Dies kritisieren wir aufs Schärfste und halten unsere massiven Bedenken in Bezug auf die geplanten Biozideinleitungen und deren Auswirkungen auf den Lebensraum Wattenmeer aufrecht.“
Hintergrund: Das erste schwimmende LNG-Terminal am Standort Wilhelmshaven soll nach den Vorgaben des LNG-Beschleunigungsgesetzes genehmigt und damit eine Laufzeit bis zum 31.12.2043 ermöglicht werden. Dieser Zeitraum geht weit über die derzeitigen Versorgungsengpässe am Gasmarkt hinaus. Er widerspricht auch dem notwendigerweise rückläufigen Gasverbrauch in Deutschland im Einklang mit den Klimazielen und den spätestens ab 2030 benötigten und zu erwartenden größeren Importmengen grünen Wasserstoffs. Diese Importe werden möglicherweise über dieselben Hafenanlagen abgewickelt werden müssen, die in der nächsten Zeit durch das schwimmende LNG-Terminal abgewickelt werden müssen. Anders als vom für die Genehmigung zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg unterstellt, droht hier ein Lock-in in fossile Infrastrukturen und damit eine grober Verstoß gegenüber den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes. Eine angemessene Abwägung zwischen der Erfordernissen von Klimaschutz und Energiesicherheit hat hier nicht stattgefunden. Dafür hätte die Genehmigung der FSRU (Floating Storage and Regasification Unit; Tanklagerschiffe bzw. stationäre schwimmende LNG-Terminals) zeitlich enger befristet werden müssen, um den Wasserstoffhochlauf nicht zu verzögern oder gar zu blockieren. Eine aktuelle Fraunhofer-Studie vom November diesen Jahres zur H2-Readiness von LNG-Terminals zeigt zudem, dass schwimmende LNG-Terminals nicht auf die Nutzung von Wasserstoff und seinen Derivaten umgerüstet werden können. Es handelt sich demnach um ein herkömmliches fossiles Infrastrukturprojekt, das nicht H2-Ready ist.
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