Erfolg: mehr Schutzgebiete für Ost- und Nordsee

02. Oktober 2017 | Meere, Lebensräume, BUND, Bundestagswahl

Noch-Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat mehrere Verordnungen in Kraft gesetzt, die neue Meeresschutzgebiete ausweisen und damit die Natur in Nord- und Ostsee besser schützen. Der BUND und weitere Umweltverbände hatten dies lange gefordert. Nun ist die nächste Bundesregierung gefordert, die Verordnungen konsequent umzusetzen und deren noch bestehende Lücken zu schließen.

Neugieriger Schweinswal; Foto: iStock.com / BrendanHunter Schweinswale brauchen unseren Schutz!  (BrendanHunter / iStock.com)

Vor mehr als 18 Monaten hatte das Bundesumweltministerium (BMUB) die Entwürfe für insgesamt sechs Naturschutzgebietsverordnungen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee veröffentlicht. Ihr Ziel: Den Schutz von Schweinswalen, Seevögeln und seltenen Lebensräumen in diesen Gebieten zu verbessern.

Seitdem haben die beteiligten Ministerien über die Verordnungen gestritten. Insbesondere die Ministerien für Fischerei, Verkehr, Wirtschaft und Forschung forderten zusätzliche Ausnahmen für Angler*innen oder die Wissenschaft.

Nun endlich treten die Verordnungen nach langer Hängepartie in Kraft. Die Gebiete "Doggerbank", "Borkum Riffgrund" und "Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht" in der Nordsee sowie "Fehmarnbelt", "Kadetrinne" und "Pommersche Bucht-Rönnebank" in der Ostsee sind fortan als Meeresnaturschutzgebiete ausgewiesen. 

BUND-Engagement für unsere Meere hat gewirkt

Dass Umweltministerin Barbara Hendricks die Verordnungen unterschrieben hat, basiert unter anderem auf intensiver Lobbyarbeit des BUND und anderer Verbände für den Meeresschutz. Denn mit der Festlegung in der Novellierung des Naturschutzgesetzes, dass das BMUB andere Ministerien bei der Umsetzung von Maßnahmen und Verordnungen nur ins "Benehmen" setzen muss und nicht deren "Einvernehmen" benötigt, kann sie sich auch frei von der Blockadepolitik der Ministerien machen, die lediglich die Interessen der Nutzer*innen unserer Meere vertreten.

Mit den Schutzgebietsverordnungen hat das Bundesumweltministerium also einen wichtigen ersten Schritt zum Schutz der Artenvielfalt an unseren Küsten gemacht. Es ist richtig, dabei auch die Freizeitfischerei in die Pflicht zu nehmen und Schutzgebiete teilweise für Angler*innen zu sperren. Auch ist es richtig, Forschungsvorhaben in den Gebieten vorher auf ihre Naturverträglichkeit zu prüfen.

Trotzdem reichen die Verordnungen allein nicht aus. Jetzt muss zügig ein konkretes Schutzgebietsmanagement folgen. Dieses muss Lücken in den Verordnungen schließen, um Schweinswale und Seevögel effektiv zu schützen: eine wesentliche Aufgabe der neuen Bundesregierung! Insbesondere müssen die Berufsfischerei, der Rohstoffabbau und die Schifffahrt in den Schutzgebieten beschränkt und kontrolliert werden. Der BUND bleibt dran und wird weiter dafür kämpfen, unsere Meere und deren Bewohner zu schützen und zu erhalten!

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