Endlagersuche: Protestaktion erwirkt Etappensieg für die Öffentlichkeitsbeteiligung

23. September 2019 | Atomkraft

Dank des Drucks der Umweltverbände wurde die Frist bei einem Aspekt der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren für ein Atommülllager verlängert.

Anti-Atomkraft-Symbol; Foto: © lassedesign - Fotolia.com  (lassedesign / fotolia.com)

Im kommenden Jahr 2020 sollen die ersten Teilgebiete eingegrenzt werden, die als potentielle Standorte für ein tiefengeologisches Lager für hochradioaktiven Atommüll infrage kommen. Dafür werden aktuell Verordnungen erarbeitet, die die Sicherheitsanforderungen an einen solchen Standort festlegen. Der BUND hat dazu eine Stellungnahme an das Bundesumweltministerium (BMU) übermittelt. In einem zweimonatigen Verfahren konnte die Öffentlichkeit den Referentenentwurf kommentieren.

Als "eine Frechheit" bezeichnet Edo Günther, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Atom- und Strahlenschutz, die kurze Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung. "Das ist ein komplexes juristisches Papier. Für uns Ehrenamtliche war das in der vom BMU vorgegebenen Zeit nicht leistbar." Kritik, die er und Anti-Atomkraft-Initiativen beim Symposium des BMU am vergangenen Wochenende mehrfach zum Ausdruck brachten – ohne erkennbare Wirkung.

Um ihrem Protest Nachdruck zu verleihen, verließen Mitglieder von BUND und Initiativen daher demonstrativ die Veranstaltung. Man wolle sich konstruktiv einbringen, so einer der Kritikpunkte, fühle sich aber nur missbraucht für den Stempel der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Und der Protest zeigt nun Wirkung: Am Tag der Eingabefrist, dem 20.9., wurde diese auf der Webseite um weitere zwei Monate bis zum auf den 20. November verlängert.

Die Sicherheitsanforderung sind von grundlegender Bedeutung, nicht nur für das Auswahlverfahren eines Standorts, sondern darüber hinaus auch als Bindeglied zwischen Auswahlverfahren und Genehmigungsverfahren. Insofern darf gerade hier nicht auf qualitative Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden.

Grundsätzlich fordert der BUND, dass Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung unabhängig von Fragen der Befristung deutlich früher angekündigt und partizipativ entwickelt werden.

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