Elektrogerätegesetz: Umwelt- und Sozialverbände fordern Verbesserungen

07. Mai 2015 | Ressourcen & Technik

Das neue Elektrogerätegesetz (ElektroG) könnte teuer werden. Die EU-Kommission hat gerade beim Europäischen Gerichtshof ein Zwangsgeld von bis zu 210.000 Euro pro Tag beantragt, weil die Umsetzung in Deutschland schon seit Februar 2015 überfällig ist.

Elektroschrott. Foto: © Bramwork - Fotolia.com Mit dem neuen Elektrogerätegesetz würde es fast unmöglich gemacht, Elektrogeräte länger zu nutzen oder wiederaufzubereiten.  (Bramwork)

Nach Einschätzung des BUND ist der Entwurf – trotz Verspätung – noch nicht einmal konform mit den europäischen Vor­gaben und weist in eine falsche Rich­tung. Insbesondere die Wiederver­wen­dung von Elektrogeräten und Elektronik wird in dem aktuellen Entwurf nicht gemäß den ökologischen Notwendig­keiten geregelt. Auch die ressourcenschonen­den Maßgaben der WEEE2-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) sind unzureichend geregelt.

Es würde fast unmöglich gemacht, Elektrogeräte länger zu nutzen oder wiederaufzubereiten, wenn das Gesetz in der jetzigen Fassung bleibt. Kleine Betriebe und soziale Einrichtungen würden die bei den Sammelstellen abgegebenen Altgeräte nicht mehr für eine erneute Nutzung aufbereiten dürfen – selbst wenn diese noch funktionieren.

Im Gesetzesentwurf fehlen auch Vorgaben für eine stärkere Verantwortung der Hersteller und des Handels für ein ökologisches Produktdesign und eine verbraucherfreundlichere Entsorgung von Altgeräten.

Der BUND fordert daher gemeinsam mit weiteren Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbänden die Bundesregierung auf, ihre Zusage zur Förderung wiederverwendbarer Produkte auch im ElektroG umzusetzen:

  1. Der Zugang lokal akkreditierter und regelmäßig überprüfter Wiederver­wen­dungsbetriebe zu den Sammelstellen von Elektroaltge­räten muss ermöglicht und erleichtert werden.
  2. In Umsetzung der WEEE2-Richtlinie muss eine Separierung zur Vorbereitung der Wiederverwendung an Sammelstellen ausdrücklich erlaubt werden.
  3. Es muss sichergestellt sein, dass Batterien und Akkumulatoren problemlos austauschbar sind.
  4. Die Wiederverwendung von Geräten darf nicht durch die vorzeitige Entnahme von Akkus behindert werden.

Am 17. Juni 2015 findet eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des ElektroG im Umweltausschuss des Bundestags statt. Die zahlreichen kritischen Anmerkungen und Änderungswünsche zum ElektroG sollen hier nochmals genau geprüft und bewertet werden.

Mehr Informationen

Informationen und Rückfragen bei:
Rolf Buschmann
BUND-Referent Technischer Umweltschutz
Kaiserin-Augusta-Allee 5,
10553 Berlin 
Tel. (030) 2 75 86-482 

Zur Übersicht

BUND-Newsletter abonnieren!

BUND-Bestellkorb