Elektrogerätegesetz: Ein Weg in die Wegwerfgesellschaft

07. Januar 2015 | Ressourcen & Technik

Umweltverbände haben den Entwurf zum neuen Elektrogerätegesetz (ElektroG) im Vorfeld der ersten Lesung im Bundestag Anfang März heftig kritisiert. Auch der BUND bemängelt, dass es fast unmöglich wird, Elektrogeräte länger zu nutzen oder wiederaufzubereiten, wenn das Gesetz in der jetzigen Fassung bleibt.

Elektroschrott. Foto: © Bramwork - Fotolia.com Mit dem jetzigen Gesetzentwurf macht Deutschland einen klaren Rückschritt und liegt weit hinter den Vorgaben der Europäischen Union.  (Bramwork)

Kleine Betriebe und Sozialunternehmen werden dann an den Abfallsam­melstellen abgegebene Produkte fast gar nicht mehr für eine erneute Nutzung aufbereiten dürfen – selbst wenn diese noch funktionieren.

In einem Offenen Brief haben die Organi­satio­nen die Mitglieder des Bun­destages daher aufgefordert, sich für mehr Wiederver­wendung im ElektroG stark zu machen.

Aus Sicht der Umwelt­verbände macht Deutschland mit dem jetzigen Gesetzent­wurf einen klaren Rückschritt und liegt weit hinter den Vorgaben der Europäischen Union. In der EU gilt die fünfstufige Abfallhierarchie. Dadurch hat die Wiedernutzung und die Wiederaufbereitung der Elektroaltgeräte Priorität, bevor sie anteilig recycelt oder beseitigt werden. Die Verbände kritisieren auch, dass SPD und CDU noch im Koalitionsvertrag verkündeten, Rücknahmesysteme für wieder verwendbare Produkte ausbauen zu wollen. In dem derzeitigen Gesetzesentwurf ist von diesem Ziel jedoch nicht mehr die Rede.

Mit jedem neuen Gerät werden Böden verschmutzt, Energie und wichtige lokale Wasservorräte aufgebraucht und Menschen unter teils furchtbaren Bedingungen beim Bergbau sowie bei der Produktion ausgebeutet. Allein um die für ein Handy notwendige Goldmenge abzubauen, entstehen mindestens 100 Kilogramm Bergbauabfall. Die beim Abbau eingesetzten Chemikalien vergiften Ackerflächen und andere Böden. Die weitere oder erneute Nutzung existierender Geräte ist daher umweltschonender aber auch kostengünstiger als das Recycling des Materials. "Die Rohstoffe können nur teilweise wieder für denselben Zweck genutzt werden und die Neuherstellung ist energieintensiv. Deshalb ist Recycling nur die zweitbeste Lösung nach der Wiederverwendung", sagt Rolf Buschmann, BUND-Referent für Technischen Umweltschutz.

Die sozialen Chancen eines Konzeptes, welches die wiederholte Nutzung von Geräten fördert, liegen auf der Hand. Die gebrauchten Geräte sind kostengünstiger. Ihre Herrichtung schafft zudem dringend benötigte Arbeitsplätze in der Region - insbesondere für Geringqualifizierte. Stefan Ebelt, Vorstandsvorsitzender des Reuse Computervereins bereitet der aktuelle Gesetzentwurf große Sorgen: "Wir haben schon jetzt oft Probleme an die gebrauchten Produkte heranzukommen. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf wird uns der Zugang zu den alten Geräten an den Sammelstellen im Regelfall nicht mehr gestattet. Auch wenn Akkus direkt entnommen werden, bevor wir prüfen können, ob sie weiter zu nutzen sind, wird unsere Arbeit weiter eingeschränkt." Und Claudio Vendramin von der Recyclingbörse Herford erklärt: "Gebrauchte Elektronikgeräte werden zunehmend nachgefragt. Wir haben mit einer Umsatzsteigerung von fünf bis zehn Prozent pro Jahr einen größeren Zuwachs als Neuwarenhändler. Der neue Gesetzesentwurf riskiert aber, das zarte Pflänzchen Wiederverwendung im Keim zu ersticken."

In den kommenden Wochen wird der Gesetzentwurf im Parlament behandelt. Die Verbände fordern daher die Bundesregierung auf, die Zusagen des Koalitionsvertrages zur Förderung wiederverwendbarer Produkte umzusetzen. Das Elektrogesetz müsse dringend nachgebessert werden, denn Verbraucher hätten ein Recht auf langlebige Geräte und bräuchten nicht noch größere Abfallberge.

Mehr Informationen

Informationen und Rückfragen bei:
Rolf Buschmann
BUND-Referent Technischer Umweltschutz
Kaiserin-Augusta-Allee 5,
10553 Berlin  
Tel. (030) 2 75 86-482

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