Elbvertiefung erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht

19. Dezember 2016 | Flüsse & Gewässer

Ab Montag, 19. Dezember, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zum zweiten Mal über die geplante Vertiefung der Unterelbe.

Elbvertiefung erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht Umweltverbände als Anwälte der Natur.

Die Planungen sehen vor, die Elbe von Cux­ha­ven bis Hamburg so tief auszubaggern, dass Containerschiffe mit einem Tiefgang von 13,50 Metern den Hamburger Hafen unab­hängig von der Tide erreichen können. Derzeit ist die gezeitenunabhängige Zufahrt bis zu einem Tiefgang von 12,50 Metern möglich.

Die Umweltverbände BUND und NABU klagen mit Unterstützung des WWF gegen den Planfest­stellungsbeschluss zur Elbvertiefung aus dem Jahr 2012 und sehen vor allem die Vorgaben des Naturschutz- und Wasserrechts nicht ausreichend beachtet. Ein richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs im parallelen Weservertiefungsverfahren aus dem vergangenen Jahr bestätigt sie in ihrer Auffassung. Das europäische Naturschutzrecht verpflichtet dazu, den Zustand der Flüsse zu verbessern. Die geplante Ausbaggerung der Elbe hätte das Gegenteil zur Folge und ist deshalb aus Sicht der Verbände mit geltendem Recht nicht vereinbar. Das Verfahren zur Elbvertiefung hat eine Bedeutung für den Gewässerschutz, die weit über die Elbe hinausgeht.

Hubert Weiger, der Vorsitzende des BUND: "Die verfehlte Flusspolitik der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass die großen Flüsse in Deutschland in einem miserablen Zustand sind. Unsere Lebens­adern Rhein, Donau und Elbe brauchen mehr Raum statt ständiger Vertiefungen. Es wäre ein europaweites Signal, wenn diese Einsicht durch das Bundesverwaltungsgericht gestützt würde", sagt Hubert Weiger, der Vorsitzende des BUND.

Olaf Tschimpke, Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU): "Im langjährigen Verfahren zur Elbvertiefung haben die Umweltverbände schon einiges erreicht. Weil die Bedeutung des europäischen Naturschutzes mit den wichtigen Richtlinien zum Gewässer-, Habitat und Vogelschutz unlängst von der EU-Kommission noch einmal bestätigt wurden, bleibt die Hürde für Ausnahmen sehr hoch. Deswegen hoffen wir auch, dass das Bundesverwaltungsgericht unseren Argumenten folgt und die Elbvertiefung stoppen wird."

Eberhard Brandes, Vorstand des WWF Deutschland: "Das Elbvertiefungs-Verfahren hat Signalwirkung für den Gewässerschutz in ganz Europa. Wir müssen Flüsse als Lebensadern der Natur und des Handels erhalten. Um das zu meistern, müssen Umweltbelange sorgfältig und frühzeitig in Planungen zum Flussausbau berücksichtigt werden."

Im Rahmen des bislang aufwändigsten deutschen Umweltrechtsverfahrens prüft das Bundes­ver­waltungsgericht, ob die Planungen mit nationalem und europäischem Natur- und Gewässerschutzrecht vereinbar sind. Zwischen Cuxhaven und Hamburg ist die Elbe weitgehend als Europäisches Schutzgebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sowie durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geschützt. Für den geplanten Eingriff müssten ca. 40 Millionen Kubikmeter aus dem Flussbett gebaggert werden. Dies würde die Ökologie des Flusses schädigen.

Aus Sicht der Verbände bestehen Alternativen, um den Hafenstandort Deutschland zu stärken und die geschützte Natur zu schonen: Statt die Elbmündung ein neuntes Mal zu vertiefen, sei eine Kooperation der norddeutschen Seehäfen Hamburg, Wilhelmshaven und Bremerhaven wirtschaftlich und ökologisch der richtige Weg.

Hinweis an die Redaktionen

  • Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht beginnt am Montag, 19. Dezember 2016 um 10 Uhr, und dauert voraussichtlich bis Mittwoch, 21. Dezember.

Verbandsübergreifende Koordination von Anfragen

  • Britta König, Pressestelle WWF Deutschland, britta.koenig@wwf.de, Mobil: 01 51 / 18 85 49 73

Vertreter*innen der Verbände in Leipzig

  • Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND
  • Olaf Tschimpke, Präsident des NABU-Bundesverbandes
  • Diana Pretzell, Fachbereichsleitung Naturschutz Deutschland des WWF
  • Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg
  • Beatrice Claus, Referentin Ästuare und Flusspolitik, WWF Deutschland
  • Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg

Für Rückfragen in Hamburg

  • Paul Schmid, Pressestelle BUND Hamburg, Tel. (040) 60 03 87-12, Mobil: 01 60 / 7 99 09 46
  • Birgit Hilmer, Pressestelle NABU Hamburg, Tel. (040) 69 70 89-35, Mobil: 01 62 / 3 83 64 62

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