Gentechnik-Deregulierung – Fällt jetzt der Startschuss zum Trilog?

13. März 2025 | Landwirtschaft

Bereits am Freitag, 14.03.2025 soll per Meinungsbild über einen Vorschlag der aktuellen Ratspräsidentschaft (Polen) zur weitgehenden Gentechnik-Deregulierung entschieden werden. Ergibt das Meinungsbild der Mitgliedsstaaten eine Zustimmung, startet der Trilog auf einer schlechten Basis - vermutlich in den nächsten Wochen.

In der EU ist man sich nach wie vor uneinig darüber, wie Neue Gentechnik (NGT) in Zukunft reguliert werden soll. Nach langjährigem Ringen um eine gemeinsame Position steht im Rat nun erneut ein Stimmungstest bevor. Sollte es zu einer Einigung der EU-Mitgliedsstaaten im Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV) kommen, würde es zu einem schnellen und schlechten Start in die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und EP kommen. In der Ratsposition würden zentrale BUND-Forderungen in den darauffolgenden Verhandlungen nicht ausreichend berücksichtigt, wie etwa die transparente Kennzeichnung auf Saatgut und Lebensmitteln oder die verpflichtende Risikoprüfung für alle NGT-Pflanzen. Die Folgen für die Umwelt wären potenziell schwerwiegend. Dennoch wäre damit noch nichts final entschieden, denn in den Verhandlungen gibt es noch Spielraum

Start der Trilogverhandlungen

Die Vorlage für die Ratsposition enthält weiterhin kaum Verbesserungsvorschläge zum Vorschlag der EU-Kommission und adressiert weiterhin lediglich das Thema Patentierung. Die Vorschläge zur Patentierung sind jedoch vermutlich nicht geeignet, entstehende Probleme für Züchter*innen und Landwirt*innen zu lösen. Weitere aus BUND-Sicht dringend notwendige Punkte wie eine Kennzeichnung entlang der Lebensmittelkette, eine verpflichtende Risikoprüfung für alle NGT-Pflanzen sowie Regelungen zu Haftung und Koexistenz werden in Rahmen des Vorschlags nicht angegangen. Das hätte eine komplette Deregulierung fast aller zu erwartenden NGT-Pflanzen zur Folge.

Jetzt kommt es auf das Parlament an

Dennoch wäre mit der Einigung im Rat noch lange keine finale Entscheidung gefallen, denn im Weiteren kommt es auf das Europäische Parlament an. Dies hatte bereits im Februar 2024 für eine weitgehende Übernahme des Deregulierungsvorschlags der Kommission gestimmt, jedoch wichtige Nachbesserungen bei Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit sowie Patenten gefordert.

Somit bliebe im weiteren Verlauf der Verhandlungen noch Chancen für Verbesserungen bei riskanten Punkten des Kommissions-Entwurfs. So besteht beispielsweise Potenzial bei der Frage, wie Lebensmittel, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen enthalten sind, künftig gekennzeichnet werden müssen.

Dennoch bleiben einige Aspekte unbeantwortet: Pflanzen, deren Genom durch gentechnische Verfahren verändert wurden, würden nicht mehr auf ihr Risiko geprüft werden und nur noch sehr eingeschränkt rückverfolgbar sein. Die Frage der Haftung für entstandene Schäden wird nicht beantwortet. Auch bietet der Entwurf keine Lösung für die bevorstehende Deregulierung von über 300.000 Wildpflanzen.

Offener Brief fordert Rücknahme des Gesetzesvorschlags

Der BUND bewertet die Positionen, mit denen in den Trilog gestartet werden könnte, kritisch – zentrale Forderungen werden nur unzureichend abgebildet. Er unterstützt deshalb einen offenen Brief an den EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi: Der Brief ruft mit zahlreichen europäischen Verbänden die EU-Kommission dazu auf, den Gesetzesvorschlag aufgrund von mangelhaften Kriterien zur Kategorisierung von NGT-Pflanzen zurückzunehmen. Das ist auch angesichts der zunehmenden Anwendung von (generativer) Künstlicher Intelligenz im Bereich der Agrogentechnik relevant, da diese im aktuellen Gesetzesvorschlag nicht mitberücksichtigt wird. Der BUND fordert zudem die Bundesregierung dazu auf, bei ihrer kritischen Haltung gegenüber diesem Gesetzesvorschlag zu bleiben.

Zum offenen Brief

Der Artikel wurde ursprünglich am 19.02.2025 veröffentlicht und wurde anlassbezogen aktualisiert.

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