Die EU-Naturschutzrichtlinien bleiben! Ein wichtiger Etappensieg auf dem Weg zur Rettung der Biologischen Vielfalt!

07. Dezember 2016 | Naturschutz, Lebensräume, Wildbienen

Am 7. Dezember hat die EU-Kommission beschlossen, die EU-Naturschutzrichtlinien in ihrer jetzigen Form beizubehalten.

Wildkätzchen. Foto: Thomas Stephan / BUND Die EU-Naturschutzrichtlinien bleiben! Ein wichtiger Sieg – nicht nur für die Wildkatze.  (Thomas Stephan / BUND)

Jean-Claude Juncker konnte so von seinem Vorhaben abgebracht werden, die EU-Vogel­schutz- und die EU-Fauna-Flora-Habitat-Richt­linie zu schwächen. Die Kommission ist jetzt, nach massivem Druck eines breiten Bünd­nis­ses aus Verbänden, Unter­neh­men und Insitu­tionen aus ganz Euro­pa, auf dem richtigen Weg. Gemeinsam mit über 500.000 Bürger*innen haben wir der Natur eine starke Stimme verliehen. Ein großes Dankeschön dafür.

Natura 2000: ein wichtiger Beitrag für die Arten­vielfalt

Das Schutzgebietsnetzwerk ist von zentraler Bedeutung für eine nachhaltige Sicherung der Lebensqualität der Bürger*innen in Europa und den Schutz bedrohter Landschaften. 98 Prozent aller EU-Bürger*innen leben in weniger als 20 Kilometer Entfernung von einem Schutzgebiet und profitieren so von seinen Leistungen als Naherholungsraum, von der landschaftlichen Schönheit und finanziellen Unterstützung für eine naturgerechte Wirtschaftsweise. Damit schützt Natura 2000 das Grundrecht zukünftiger Generationen auf eine lebenswerte Umwelt.

Die europäischen Naturschutzrichtlinien – die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – haben bereits zur Rettung bedrohter Tierarten beigetragen. Seeadler, Kranich, Wildkatze und Biber geht es dank ihnen heute wieder deutlich besser. Millionen Zugvögel wären ohne sie auf ihren Routen in den Süden zum Abschuss freigegeben. Auch wären deutlich mehr Moore und Feuchtgebiete trockengelegt, die letzten unberührten Küstenabschnitte bebaut und viele Fledermausquartiere zerstört worden.

Der BUND fordert

  • ...die bessere und unbürokratische Unterstützung der Länder durch die EU bei der notwendigen Aufstockung der Finanz- und Personalmittel für die Umsetzung der Richtlinien.
  • ...die striktere Überwachung und Durchsetzung der EU-Naturschutzstandards, um die bereits getätigten Naturschutzinvestitionen zu sichern und ihre positive Wirkung zu verstetigen.
  • ...mit den Gerüchten und Mythen über Natura 2000 aufzuräumen.
  • ...und Lösungen für die bestehenden Konflikte zwischen Naturschutz und Wirtschaft aufzuzeigen.

Die Investitionen der deutschen Länder in Schutzgebiete, Ausgleichzahlungen und Jagdbeschränkungen dürfen nicht konterkariert werden – hierzu müssen das Parlament und die Umweltminister auf die EU-Kommission einwirken, endlich einen Vorschlag für eine Umweltinspektionsrichtlinie vorzulegen.

Weitere Meilensteine, die der BUND und das EU-Parlament von der EU-Kommission zum Schutz der biologischen Vielfalt einfordern:

  • sicherzustellen, die bislang umweltschädliche Subventionierung aus der Agrarpolitik endlich für den Erhalt der Natur einzusetzen,
  • eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu garantieren sowie die Zerstörung natürlicher Wälder, besonders in den Tropen, zu verbieten und den Erhaltungszustand von Waldlebensräumen und -arten zu verbessern,
  • eine EU-Strategie zur Rettung der Wildbienen und anderer Bestäuber aufzusetzen,
  • bienengefährdende Neonikotinoide weiterhin zu verbieten,
  • Fracking in der EU nicht weiter zu genehmigen
  • und Vorschläge für europaweite Biotopverbundskorridore bis 2017 zu unterbreiten, wie sie der BUND mit dem Grünen Band seit vielen Jahren erfolgreich vorantreibt.

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