In der EU stammen 70 Prozent der erzeugten Energien aus nicht erneuerbaren Quellen. Andere Parteien des Vertrags über die Energiecharta (ECT), wie Kasachstan, gehören zu den weltweit führenden Produzenten fossiler Brennstoffe.
Der ECT trägt dazu bei, bereits betriebene und schmutzige Energieanlagen beizubehalten und fördert sogar neue fossile Brennstoffprojekte in ihrer Entwicklung.
Die vertraglich vorgesehenen Investitionsschutzmaßnahmen ermöglichen es Konzernen gegen Staaten vorzugehen, die ihre wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigen. Prozesse finden vor internationalen Tribunalen statt, die häufig mit unternehmensfreundlichen Schiedsrichter*innen besetzt sind.
Bei Kohleausstieg: Klage
Eine Klage ist zum Beispiel denkbar, wenn ein Land den Ausstieg aus der Kohleverbrennung gesetzlich festlegt. Bereits 128 Investor-Staat-Streitbeilegungsvorgänge sind bekannt, der ECT ist damit der meistgenutzte Vertrag derartiger Schiedsverfahren. Im März 2020 wurden Regierungen in solchen Verfahren dazu gebracht, 52 Milliarden Dollar an öffentlichen Geldern an die Kläger zu bezahlen. 32 Milliarden standen in anhängigen Fällen weiterhin auf dem Spiel.
Der ECT ist damit auch ein allgegenwärtiges Damoklesschwert, das Staaten dazu bringt, ergriffene Umweltschutz-Maßnahmen zu verwässern oder solche Maßnahmen gar nicht erst zu erlassen. Er steht damit dem Pariser Klimaziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, diametral entgegen.
Eine neue BUND-Publikation nennt zehn Gründe, warum ein Ausstieg aus dem Vertrag dringend notwendig ist: