von Laura von Vittorelli
Die Wasserrahmenrichtlinie der EU ist das wichtigste Rechtsinstrument zum Schutz unserer Gewässer. Sie betrifft in hohem Maße die Landwirtschaft als einer der Hauptbelastungsquellen der Gewässer und des Grundwassers. Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, gegen alle Belastungsquellen vorzugehen.
In Bezug auf die Landwirtschaft sind diese Pflichten aber oftmals beim ersten Lesen der Gesetzestexte nicht sofort ersichtlich. In diesem Artikel werden daher die wichtigsten Ziele und Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie erläutert und dabei jeweils der Bezug zu landwirtschaftlichen Belastungsquellen hergestellt.
Zunächst wird die Struktur der Wasserrahmenrichtlinie dargestellt. Anschließend wird aufgezeigt, welche Gewässer die Wasserrahmenrichtlinie schützt – und dass die besonders belasteten Kleingewässer fälschlicherweise in Deutschland ignoriert werden.
Abschließend werden die Umweltziele der Richtlinie erläutert und erklärt, wann etwa Grenzwerte für Pestizide eine Rolle spielen. Deutschland hat das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie – den guten Zustand aller Gewässer bis 2015 – in wichtigen Teilbereichen zu über 90 Prozent verfehlt. Für zahllose Gewässer wurden Ausnahmen ergriffen. Der Beitrag weist nach, dass die Voraussetzungen für die Ausnahmeergreifung nicht vorliegen. Lange wird die EU-Kommission dem Nichthandeln Deutschlands nicht mehr untätig zusehen.