Das Bleiverbot an Gewässern ist da

04. September 2020 | Naturschutz, Lebensräume, Flüsse & Gewässer

Bleimunition belastet die Umwelt und vergiftet Wildvögel. Nun stand im Chemikalien-Ausschuss der EU das Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten zur Abstimmung – ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Verbot von Bleimunition in Feuchtgebieten durchgesetzt Verbot von Bleimunition an Gewässern durchgesetzt  (Patou Ricard)

Nach langem Hin und Her hat die Mehrzahl der EU-Länder für das Verbot von Schrotmunition aus Blei in Feuchtgebieten gestimmt – nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Das ist eine gute Nachricht für die Natur, sterben doch jährlich in der EU unzählige Wasservögel an Bleivergiftungen. Seit Jahren gibt es ein zähes Ringen um ein Bleiverbot, dabei ist zuverlässige Alternativmunition seit langem erhältlich und erprobt.

Der BUND begrüßt, dass das Bundesum­welt- und das Landwirtschafts­ministerium letztendlich einen Konsens gefunden und dem Teilverbot zugestimmt haben.

BUND weiterhin für Komplettverbot

Jedoch kann es nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem Komplettverbot jeglicher Bleimunition sein. Denn außerhalb von Feuchtgebieten bleibt Blei in Schrotmunition und Patronen weiterhin erlaubt. Beispiels­weise verenden immer wieder seltene Seeadler langsam und qualvoll, weil sie bleidurchsetzte Jagdreste von erlegtem Wild fressen und sich vergiften. Blei hat grundsätzlich in Natur und Umwelt nichts verloren und Bleimunition gehört allumfassend verboten.

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