CETA: Fortsetzung einer Politik der Einschränkung erneuerbarer Energien

15. September 2016 | TTIP / CETA

Ein breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen demonstriert am 17. September in sieben deutschen Städten gegen das Handelsabkommen der EU mit den USA, TTIP, und gegen das Abkommen mit Kanada, CETA, das kurz vor der Ratifizierung steht. Zusätzlich zu den Sonderklagerechten für Konzerne und zur Aushöhlung des EU-Vorsorgeprinzips gibt es weitere ernst zu nehmende Kritikpunkte an CETA. So weist der BUND-Handelsexperte Ernst-Christoph Stolper auf die massiven Gefahren für Klimaschutz und Erneuerbare Energien hin.

STOP CETA! Foto: Jörg Farys / BUND Bildaktion gegen das Handelsabkommen CETA in Berlin  (Jörg Farys / BUND)

CETA, das Handelsabkommen der EU mit Kanada, auf der einen Seite und das Pariser Klimaschutzabkommen auf der anderen Seite verfolgen entgegengesetzte Ziele. Während das Klimaschutzabkommen darauf abzielt, fossile Energieträger wie Kohle, Öl und Gas in der Erde zu belassen, wollen Handelsabkommen wie CETA und TTIP ausdrücklich den Handel mit fossilen Energieträgern fördern.

Deshalb bräuchte es klare Vorschriften in TTIP und CETA, damit Maßnahmen des Klima­schutzes und der Förderung Erneuerbarer Energien aus den Liberalisierungs-, Deregulierungs- und Investitionsschutzvorschriften ausgenommen werden. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Während alle kanadischen Provinzen umfassende Vorbehalte hinsichtlich der Förderung fossiler Energieträger sowie hinsichtlich Energieerzeugung und Energiedienstleistungen im Vertrag gemacht haben, meldete die Bundesregierung – mit Ausnahme der Atomenergie – keinen einzigen Vorbehalt in der Energiepolitik an, weder in Bezug auf Maßnahmen zum Kohleausstieg noch hinsichtlich der Förderung erneuerbarer Energien oder der Gewinnung fossiler Rohstoffe. Andere EU-Mitgliedsländer waren hier nicht so zimperlich. So hat beispielsweise Bulgarien einen Vorbehalt zur Fracking-Technologie im Vertrag untergebracht.

Insgesamt macht die CETA-Vertragslektüre den Eindruck, dass es der Bundesregierung mehr darum ging, den handelspolitischen Musterschüler zu spielen als effektiv das Klima zu schützen und die Energiewende zu fördern. Die Bundesregierung setzt mit CETA die Energiewende unnötigen zusätzlichen Gefahren aus, die klare Vertragsbestimmungen und Vorbehalte hätten ausräumen können. Dies wiegt umso schwerer als sie durch die Klagen von Vattenfall in Sachen Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg (Vattenfall I) und gegen den Atomausstieg (Vattenfall II) hätte gewarnt sein müssen.

Wenn Rohstoffkonzernen zukünftig noch mehr Schadensersatz-Klagerechte im Hinblick auf ihre fossilen Lagerstätten gegeben werden, dann wird die Klimapolitik immer häufiger vor der Entscheidung stehen, entweder eine effektive Politik gegen die Verbrennung fossiler Rohstoffe sein zu lassen oder aber den Konzernen aus dem Steuersäckel Schadensersatz in Milliardenhöhe zahlen zu müssen.

Insgesamt entsteht der Eindruck, dass es der Bundesregierung nicht ungelegen käme, durch die Bestimmungen in CETA zukünftig an effektiven Klimaschutzmaßnahmen, beispielsweise am Kohleausstieg, gehindert zu sein. Auch die Politik der Einschränkung von Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien, wie sie sich bereits im neuen EEG wiederfindet, findet ihre Fortsetzung im vorliegenden CETA-Entwurf. So ist die Regulatorische Zusammenarbeit in CETA unter das Ziel der "Technologieneutralität" gestellt. Maßnahmen zur speziellen Förderung erneuerbarer Energien werden damit zusätzlich erschwert.

Mehr Informationen

Informationen und Rückfragen bei:
Ernst-Christoph Stolper
BUND-Handelsexperte
Tel. (030) 275 86-498
ec.stolper(at)t-online.de

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb