Bundesregierung setzt Beschlüsse der Endlager-Kommission unzureichend um

21. Dezember 2016 | Atomkraft

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes zur Atommüll-Endlagersuche sagte der Vorsitzende des BUND, Hubert Weiger:

Besuch unter Tage im Atommülllager Morsleben; Foto: Volker Möll / PubliXviewinG Ein mögliches Endlager? Die Suche nach einem möglichst sicheren Endlager darf nicht unnötig eingeschränkt werden.  (Volker Möll / PubliXviewinG)

"Das Gesetz in seiner jetzigen Form ignoriert wichtige Vorschläge der Atommüll-Kom­mis­sion. Bun­destag und Bunde­srat müssen nach­bessern, sonst wird es nicht gelingen, das für die Endlagersuche nötige Vertrauen aufzu­bau­en.

Es fehlt ein generelles Exportverbot für hochra­dioakti­ven Atommüll. Unzureichend umgesetzt werden Maßnahmen für mehr Transparenz im Suchverfahren und eine bessere Bürger­be­teiligung. Die Suche nach einem möglichst sicheren Endlager darf nicht unnötig einge­schränkt werden.

Deshalb müssen eine Mindestzahl untertägiger Erkundungen festgelegt und die untertägige Erkundung verschiedener Endlager-Medien wie Granit, Ton und Salz verbindlich festgeschrieben werden. Der geologisch ungeeignete Standort Gorleben muss aus dem Such­ver­fahren aus­ge­schlossen werden. Dringend im Gesetz zu verankern ist auch eine frühe Rechts­schutz­mög­lichkeit für betroffene Regionen, und zwar schon nach der obertägigen Auswahl in Frage kommender Standorte."

Pressekontakt

Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. (0 30) 2 75 86-421, Mobil: 01 73 / 6 07 16 03, thorben.becker(at)bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressesprecherin, Tel. (0 30) 2 75 86-464, presse(at)bund.net

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