Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat einen Bebauungsplan wegen Europarechtswidrigkeit für unwirksam erklärt. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die kleine Gemeinde Gaiberg im Rhein-Neckar-Kreis, wo eine Streuobstwiese einer Wohnbebauung weichen musste, sondern auch auf ein Bundesgesetz: das Baugesetzbuch (BauGB). Das lies bis jetzt zu, Wohngebiet ohne Prüfung der Umweltbelange auszuschreiben – und damit ohne Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen einer Eingriffsregelung.
Regionales Engagement mit großer Strahlkraft
Der BUND-Landesverband Baden-Württemberg bewies damit unsere Rolle als Anwalt der Natur. „Dabei dürfen wir uns bei unseren Aktiven und die uns unterstützende Bürgerinitiative für ihren unermüdlichen Einsatz bedanken“ so Sylvia Pilarsky-Grosch, Vorsitzende des BUND Baden-Württemberg.
So sind alle Verfahren deutschlandweit, die unter dem § 13 b BauGB laufen, in Zukunft rechtswidrig. – ein Erfolg, der das weitere Wachstum von Speckgürteln in die Natur hinein bremsen wird.
BUND stark vor Ort
Wollen auch Sie sich vor Ort für Ihre Umwelt einsetzen? Dann finden Sie hier unsere regionalen Ortsgruppen, in denen Sie ihre Heimat ein Stück besser machen können.