BUND-Klage stoppt Flächenfraß

19. Juli 2023 | Lebensräume, Naturschutz

Derzeit werden bundesweit täglich 56 Hektar Bodenfläche von Bebauung gefressen. Deutschlands Liebling, das Einfamilienhaus, stand bisher über den Gesetzen der EU. Neue Wohngebiete mussten sich keiner Umweltprüfung unterziehen. Damit ist nun Schluss. Denn wir haben erfolgreich geklagt.

Ein neues Wohngebiet eines Dorfes aus der Luft Belange der Natur wurden bei der Ausschreibung von Wohnbebauung oft ignoriert. Das ändert sich jetzt.  (Grafissimo / via canva.com)

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat einen Bebauungsplan wegen Europarechtswidrigkeit für unwirksam erklärt. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die kleine Gemeinde Gaiberg im Rhein-Neckar-Kreis, wo eine Streuobstwiese einer Wohnbebauung weichen musste, sondern auch auf ein Bundesgesetz: das Baugesetzbuch (BauGB). Das lies bis jetzt zu, Wohngebiet ohne Prüfung der Umweltbelange auszuschreiben – und damit ohne Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen einer Eingriffsregelung.

Regionales Engagement mit großer Strahlkraft

Der BUND-Landesverband Baden-Württemberg bewies damit unsere Rolle als Anwalt der Natur. „Dabei dürfen wir uns bei unseren Aktiven und die uns unterstützende Bürgerinitiative für ihren unermüdlichen Einsatz bedanken“ so Sylvia Pilarsky-Grosch, Vorsitzende des BUND Baden-Württemberg.

So sind alle Verfahren deutschlandweit, die unter dem § 13 b BauGB laufen, in Zukunft rechtswidrig. – ein Erfolg, der das weitere Wachstum von Speckgürteln in die Natur hinein bremsen wird.

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