BUND fordert Abbau umwelt- und naturschädlicher Subventionen. Umweltverschmutzung darf nicht belohnt werden

18. April 2019 | Naturschutz, Landwirtschaft, Mobilität, Energiewende, Klimawandel

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) beziffert in einem aktuellen Gutachten die umwelt- und naturschädlichen Subventionen in Deutschland in den Bereichen Siedlung, Verkehr, Landwirtschaft und Energie auf 55 Milliarden Euro pro Jahr. Gleichzeitig geben Bund und Länder lediglich 600 Millionen Euro jährlich für Naturschutz aus.

Traktor sprüht Pestizide im Getreidefeld Die hochsubventionierte intensive Landwirtschaft trägt zu erheblichen Umweltbelastungen bei.  (ThomBal / fotolia.de)

Das BfN hat in einem gestern veröffentlichten Positionspapier die Höhe naturschädigender Subventionen in Deutschland untersucht und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis.

Obwohl sich Deutschland in einer ganzen Reihe internationaler Vereinbarungen zum Abbau umweltschädlicher Subventionen verpflichtet hat, bleibt deren Gesamtsumme mit 55 Milliarden Euro jährlich seit 2006 auf anhaltend hohem Niveau.

Dabei belasten die Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und die erhöhten Kosten für die Beseitigung der Schäden den Staatshaushalt doppelt. 

Kernproblem intensive Landwirtschaft

Ein Kernproblem ist die mit umfangreichen Subventionen geförderte intensive Landwirtschaft, die zu erheblichen Umweltbelastungen beiträgt. Außerdem wird durch den ermäßigten Steuersatz für tierische Produkte, der ohnehin schon extrem hohe und ressourcenintensive Konsum angekurbelt. Und das, obwohl die intensive Tierhaltung zur Überdüngung beiträgt und dem Klima schadet.

Der BUND fordert für die derzeit laufende Reform der EU-Agrarpolitik (GAP) die an landwirtschaftliche Fläche gebundenen Direktzahlungen umzuschichten und stattdessen ökologische Leistungen zu honorieren.

Subventionen im Verkehrs- und Energiebereich

Hinzu kommen Subventionen im Verkehrsbereich wie die Entfernungspauschale, Steuervergünstigungen für Dieselkraftstoffe und die pauschale Besteuerung privat genutzter Dienstwagen, die den motorisierten Individualverkehr fördern. Neben der anhaltenden Luftschadstoff- und Klimabelastung führt dies auch zu einer Zunahme an Siedlungs- und Verkehrsflächen und damit Zerschneidung von Lebensräumen.

Im Bereich der Energiebereitstellung und des Energieverbrauchs gibt es allein siebzehn verschiedene Subventionen, die den Abbau fossiler Energieträger oder den Energieverbrauch begünstigen und die negativen Auswirkungen der Klimakrise auf die Gefährdung der biologischen Vielfalt verstärken.

Deutschland muss den Naturschutz stärken

In Anbetracht des Defizites bei der Umsetzung national und international beschlossener Ziele und Programme zum Erhalt der biologischen Vielfalt muss die Bundesregierung erheblich nachsteuern. Die Umsetzung der europäischen Habitat- und Vogelschutzrichtlinie und der Aufbau und die Erhaltung des Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 hinken hinterher.

Die EU-Kommission hat deshalb bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Bleibt die Bundesregierung in Sachen Naturschutz weiter untätig, landet das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und es drohen Strafzahlungen. Nach einer Kostenschätzung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) müssten für die Umsetzung des Natura-2000-Netzwerkes pro Jahr 1,4 Milliarden Euro zu Verfügung stehen; mehr als das Doppelte der heutigen Naturschutzausgaben der öffentlichen Haushalte.

Bestehende EU-Förderprogramme wie der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) tragen zu wenig zum Naturschutz bei. Ein eigener EU-Naturschutzfonds zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt, wie ihn die Umweltverbände seit Jahren fordern, fehlt nach wie vor. Dabei kann mehr Naturschutz helfen, die Folgen der Klimakrise für Mensch und Umwelt abzumildern, was sich auch wirtschaftlich lohnt. 

Der BUND fordert einen konsequenten Abbau umwelt- und naturschädigender Subventionen. Außerdem müssen Umweltkosten den Verursachern – zum Beispiel durch Abgaben auf naturschädliches Verhalten – angelastet werden. In den laufenden Verhandlungen um den EU-Haushalt von 2021 bis 2027 muss dieser Grundsatz ebenfalls verankert und in allen nachstehenden Förderprogrammen umgesetzt werden.

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