BUND-Eckpunkte: "CO2-Steuer-Reform mit Ökobonus"

28. August 2019 | Energiewende, Klimawandel, Kohle, Mobilität, Nachhaltigkeit, Ressourcen & Technik, Suffizienz

Berlin. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert mit Blick auf das Klimakabinett am 20. September eine umfassende CO2-Steuer-Reform, die ökologische Wirksamkeit mit sozialem Ausgleich verbindet. Nur so kann aus Sicht des Umweltverbands ein Preis auf Kohlendioxid einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, das deutsche Klimaschutzziel und die vollständige Dekarbonisierung Deutschlands bis spätestens 2040 zu erreichen. "Wir brauchen in der Debatte um den CO2-Preis vor allem einen schnellen Einstieg in die CO2-Bepreisung", so Ernst-Christoph Stolper, stellvertretender Vorsitzender des BUND. "Forderungen, stattdessen den Emissionshandel auszuweiten, sind falsch und kosten wertvolle Zeit, die wir nicht haben."

Bei der Höhe des CO2-Preises fordert der BUND einen ausreichend hohen, aber moderaten Einstiegspreis, der jedoch nicht unter 50 Euro pro Tonne CO2 liegen darf. "Eine Steuerungswirkung wird nur dann einsetzen, wenn der Preis nicht zu gering angesetzt wird", sagt Dr. Joachim Spangenberg, Sprecher des Bundesarbeitskreises Wirtschaft und Finanzen beim BUND. Da die Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung entscheidend von veränderten Erwartungen an den Preisanstieg abhänge, müsse der Zeitplan für die Erhöhungen des Steuersatzes verbindlich für die Zukunft festgelegt werden. "Wir fordern die jährliche Anhebung von 15 Euro pro Tonne CO2, um den Herausforderungen der Klimakrise in den folgenden Jahrzehnten gerecht zu werden."

Der BUND spricht sich für den schnellen Einstieg in die Bepreisung von CO2-Emissionen in den Sektoren aus, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst werden, hier speziell in den Sektoren Verkehr und Gebäude. Dieser Einstieg muss eingebunden sein in ein Bündel ergänzender Regulierungen und staatlicher Fördermaßnahmen, zum Beispiel zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, für die Stärkung der Rechte von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Radfahrerinnen und Radfahrern in den Städten und Dörfern und für die Gebäudesanierung. "Eine CO2-Steuer muss eingebettet sein in ein umfangreiches Maßnahmenpaket", so Stolper: "Wer die Preise erhöht, muss den Bürgerinnen und Bürgern auch Alternativen bieten. Der BUND hat dazu im Juli ein umfangreiches Programm vorgelegt."

Spangenberg erläutert hierzu: "Bei der Einführung des CO2-Preises brauchen wir einen sozialen Ausgleich. Deshalb wollen wir das Steueraufkommen den Bürgerinnen und Bürgern vollständig über einen Ökobonus zurückgeben. Konkret bedeutet dies, dass die die Gelder, die durch die Steuer eingenommen werden, an jede und jeden zurückgezahlt werden. Menschen mit niedrigem Verbrauch profitieren, besserverdienende Haushalte, die in der Regel einen höheren Energieverbrauch haben, zahlen verhältnismäßig mehr." Der zurückzuzahlende Ökobonus liegt nach Vorstellung der BUND-Experten in einer Größenordnung von zunächst 200 Euro pro Person und wäre damit höher als die Zusatzbelastung der allermeisten Haushalte in den unteren Einkommensschichten. Ernst-Christoph Stolper dazu: "Der Ökobonus ist damit eine automatische Sozialklausel. Die Rückverteilung über eine Senkung der Stromsteuer lehnen wir ab, weil sie ein falsches Signal für den Verbrauch des immer noch mehrheitlich aus nicht erneuerbaren Quellen erzeugten Stroms bedeutet."

Für den BUND steht fest: Wenn das völkerrechtlich verbindliche 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klima-Abkommens eingehalten und das drohende Artensterben abgewendet werden soll, werden die notwendigen Maßnahmen, zum Beispiel in der Verkehrspolitik, zu Transformationskosten in erheblichem Umfang führen, die durch eine CO2-Bepreisung aufgefangen werden können. Zentral ist für den Umweltverband deshalb der Aufbau eines Transformationsfonds – oder auch Zukunftsfonds. "Rund 30 bis 50 Milliarden Euro können jedes Jahr aus dem Abbau umweltschädlicher Subventionen – wie der steuerlichen Privilegierung von Diesel-Kraftstoff – in den Fonds fließen", führt Spangenberg aus. "Wir stehen erst am Anfang der Großen Transformation. Der BUND fordert, auch den Verkehr klimaneutral zu gestalten und durch weitere politische Maßnahmen den Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor zu forcieren."

Hintergrund

BUND-Eckpunkte für eine CO2-Steuer-Reform mit Ökobonus

Notwendige Eckpunkte einer CO2-Steuer-Reform
Nachdem das Klimakabinett am 17. Juli 2019 erneut kein Reformkonzept für einen CO2-Preis vorlegen konnte, hat der BUND mit Blick auf die nächste Sitzung am 20. September 2019 vier zentrale Eckpunkte einer CO2-Steuer-Reform ausgearbeitet:

  1. Besteuerungsgrundlage: Alle CO2-Emissionen außerhalb des EU-ETS. In allen Bereichen, die nicht vom Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst werden, müssen die CO2-Emissionen verteuert werden, insbesondere in den Sektoren Verkehr und Gebäude.
  2. Steuersatz: Nicht unter 50 Euro pro Tonne CO2. Bereits 2020 muss der Steuersatz ein deutliches Signal senden und darf nicht unter 50 Euro pro Tonne CO2 liegen. Da die Lenkungswirkung entscheidend von der Veränderung der Erwartungen abhängt, muss der Zeitplan für die Erhöhungen des Steuersatzes verbindlich festgelegt werden. Demnach soll der Steuersatz 200 Euro pro Tonne im Jahr 2030 erreichen, was eine Erhöhung des Steuersatzes jährlich um 15 Euro pro Tonne bedeutet. Abhängig von der tatsächlich erzielten Lenkungswirkung ist die Steigerung auch danach fortzusetzen. 
  3. Verwendung: Alle Einnahmen fließen in den Ökobonus. Das Steueraufkommen würde in Form eines pro Kopf gleichen Betrages als Ökobonus an die Einwohnerinnen und Einwohner zurückgezahlt. Das ergibt nach Schätzung des BUND eine steigende jährliche Ausschüttung von zunächst rund 200 Euro pro Person. Schon im ersten Jahr wäre das deutlich mehr als die zu erwartende Zusatzbelastung der allermeisten Haushalte in den unteren Einkommensschichten. So kommt es nicht dazu, dass Personen mit geringem Einkommen benachteiligt werden. Der BUND wendet sich gegen jede Form der Senkung des Strompreises.
  4. Folgereformen: EU-ETS nachschärfen und Preis für Zertifikate anheben. Die Bundesregierung muss das EU-ETS nachschärfen und auf europäischer Ebene dafür eintreten, dass durch die Reduzierung der Zertifikatsmenge der Preis für Zertifikate im EU-ETS parallel zu den CO2-Steuersätzen ansteigt. 

  • Fachliche Ansprechpartnerin: Lia Polotzek, BUND Expertin für Wirtschaft und Finanzen, Tel.: (030) 2 75 86-520, lia.polotzek(at)bund.net
  • BUND-Pressestelle: Sigrid Wolff | Judith Freund | Heye Jensen, Tel. (030) 2 75 86-425 | -497 | -464 | presse(at)bund.net

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