BUND begrüßt "Masterplan Stadtnatur" der Bundesregierung

06. Juni 2019 | Naturschutz, Lebensräume

Der heute verabschiedete "Masterplan Stadtnatur" der Bundesregierung bietet die Chance, die Kommunen für mehr Grün in der Stadt zu unterstützen. Ihm fehlt jedoch ein klares Bekenntnis zum Stopp des Flächenverbrauchs – und auch die Finanzierung und der Zeitplan für die Umsetzung sind noch ungeklärt.

Urban-Gardening-Projekt in Berlin Urban-Gardening-Projekt auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof in Berlin  (hanohiki / iStock.com)

Lebendige Natur als "Grüne Infrastruktur" in unseren Städten ist die Voraussetzung für die Gesundheit der Menschen, die Lebensqualität in Städten, das Verständnis für die Natur und das Naturerleben insbesondere von Kindern. Dank der Arbeit des BUND und vieler Verbündeter wurde der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung eingebrachte "Masterplan Stadtnatur" heute endlich vom Kabinett beschlossen. 

Die wesentlichen Eckpunkte des Masterplans werden vom BUND begrüßt: Stärkung des Artenschutzes an Gebäuden insbesondere bei der dringend notwendigen Gebäudesanierung, kommunale Landschaftsplanung zur Sicherung von Natur in der Stadt und die Erweiterung des Bundesprogramms biologische Vielfalt bilden die Grundsteine. Der BUND appelliert jetzt insbesondere an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), in dessen Ressort das Thema Bauen fällt, Maßnahmen umzusetzen, die bezahlbares Wohnen und den Erhalt der "Grünen Infrastruktur" in der Stadt vereinen.

Ohne ausreichende Kapazitäten und verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung wird der "Masterplan Stadtnatur" jedoch nicht mit Leben gefüllt werden. Mittelfristig muss der Plan auf ein bundesweites Aktionsprogramm für Bund, Länder und Kommunen ausgeweitet werden. Erste Schritte können bereits in diesem Jahr umgesetzt werden:

  • Städtebauförderung ökologisieren: Dazu muss das Programm "Zukunft Stadtgrün" mit mindestens 100 Millionen Euro im Jahr gefördert werden. Zudem sollten die Kommunen dauerhaft mit zusätzlichen Finanz- und v.a. Personalressourcen für die chronisch unterfinanzierten Naturschutzbehörden ausgestattet werden. 
  • Versiegelung von Flächen verringern: Wenn die in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung angestrebte Absenkung des Flächenverbrauchs auf unter 30 Hektar pro Tag bis 2030 erreicht werden soll, muss der Flächenverbrauch mittelfristig auf Netto-Null gebracht werden, z.B. durch Handeln mit Flächenzertifikaten.
  • Belange von Natur und Umwelt bei Bebauungsplänen stärken: Um dem derzeitigen massiven Verlust von Stadtnatur entgegenzuwirken, müssen gesetzliche Schranken für Bautätigkeit im Bundesnaturschutzgesetz und der Landesplanung geschaffen werden und rechtliche Fehlentwicklungen der Vergangenheit behoben werden. Die Paragraphen 13a und 13b im Baugesetzbuch, die Bebauungsplanverfahren beschleunigen sollen (u.a. durch eine verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung und den Ausschluss einer strategischen Umweltprüfung), müssen abgeschafft werden.
  • Biotopverbund besser schützen: Elemente des Grünverbunds sollten zusätzlich über das Bundesnaturschutzgesetz mit gesetzlichem Schutzstatus belegt werden. Dieser muss nicht zwingend geschützte Biotope umfassen, sondern die Verbundfunktion (Grünzüge) sollte unabhängig davon festgestellt werden (inkl. Pflicht zur Wiederherstellung). Nur so werden z.B. Straßen oder Wohnsiedlungen ohne Säume und Hecken nicht länger zu unüberwindbaren Barrieren für Tiere und Pflanzen, die deren Überleben gefährden. 
  • Stadtnatur gegenüber Wohnen und Gewerbe stärken: Um zu verhindern, dass noch vorhandene Grün- und Freiflächen in den Wachstumsgebieten zugebaut werden, bedarf es grundlegender Reformen, die der "Masterplan Stadtnatur" leider nicht beinhaltet. Zum einen müssen die Kommunen verpflichtet werden, "Grüne Infrastruktur" zu fördern, z.B. durch gesetzliche Vorgaben für Mindestgrünflächenanteile oder Naturerfahrungsflächen. Weiterhin muss eine sinnvolle Raumplanung dafür sorgen, dass bestimmte Ballungszentren nicht immer weiterwachsen, während andere Räume schrumpfen. Schließlich sollten Kommunen einen Teil ihrer Geldmittel nicht (nur) für Gewerbe und Einwohner*innen erhalten, sondern (auch) für Grünflächen und Biodiversität. 

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