Bisphenol A: Plastikindustrie scheitert mit Klage

11. Juli 2019 | Chemie

Mit seinem heutigen Urteil hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) der Plastikindustrie klargemacht: Die gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes sind entscheidend für dessen Einstufung – und der Schutz von Umwelt und Gesundheit hat absoluten Vorrang vor Profitinteressen.

Konserve. Foto: 445693 / CC0 1.0 / pixabay.com BPA findet sich oft in Kunststoffen, mit welchen Konservendosen ausgekleidet werden.  (445693 / pixabay.com)

Der Verband der Europäischen Kunststoffindustrie, PlasticsEurope, ist mit einer Klage gegen die Aufnahme des Hormongiftes Bisphenol A (BPA) in die Kandidatenliste der besonders gefährlichen Stoffe unter der EU-Chemikalienverordnung REACH gescheitert.

Entscheidend für die Aufnahme in die Kandidatenliste seien allein die gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes und nicht die Verwendung, stellte das Gericht der Europäischen Union (EuG) in seinem heutigen Urteil klar. Bisphenol A gilt als reproduktionstoxisch, d.h. der Stoff kann die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit bei Erwachsenen sowie der Entwicklung bei Kindern beeinträchtigen.

Der BUND begrüßt das EuG-Urteil ausdrücklich, weil es die Bedeutung der Anwendung des von den Umweltverbänden seit Jahren geforderten Vorsorgeprinzips für die Regulierung gefährlicher Stoffe unterstreicht. 

PlasticsEurope hatte argumentiert, dass die Einstufung von BPA als gefährlicher Stoff rechtswidrig sei, weil der Stoff hauptsächlich als Zwischenprodukt bei der Produktion von Polycarbonat-Kunststoffen und Epoxidharzen verwendet werde. Dem erteilte das EuG eine Absage: Vorrangiges Ziel der REACH-Kandidatenliste, so das EuG-Urteil, sei der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Hierfür sei Transparenz über die Verwendung besonders gefährlicher Stoffe innerhalb der Lieferketten sowie gegenüber den Verbraucher*innen unerlässlich. 

Plastikindustrie will Aufklärung über die Gefahren von BPA verhindern

Diese Art von Transparenz bzw. die Auskunftspflicht der Hersteller für Stoffe, die auf der REACH-Kandidatenliste stehen, wollte die Plastikindustrie im Fall von BPA offenbar vermeiden. Das ist nicht gelungen, weil die Richter*innen dem Umwelt- und Gesundheitsschutz eine höhere Priorität einräumten, als die Industrie vor dem damit verbundenen zusätzlichen Aufwand zu bewahren. Das macht Hoffnung, ist aber letztlich erstmal nur ein symbolischer Schritt.

Denn das Hormongift BPA und ähnlich gefährliche Chemikalien derselben Stoffgruppe wie Bisphenol S dürfen weiterhin massenhaft in Alltagsprodukten aus Polycarbonat-Kunststoffen oder in der Innenbeschichtung von Konserven und Getränkedosen eingesetzt werden. Nach wie vor stammt ein Großteil der Belastung für den Menschen aus kontaminierten Lebensmitteln. 

Zudem war dies sicherlich nicht der letzte juristische Versuch der Industrie, längst überfällige Verbote für Hormongifte wie BPA zu verhindern. PlasticsEurope hat auch Klage gegen die Einstufung von BPA als hormoneller Schadstoff für Menschen und Umwelt geklagt. Der BUND hofft auch hier auf eine entschiedene und klare Antwort des europäischen Gerichts!

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb