Bayerischer Verfassungsgerichtshof verhandelt über CETA-Volksbegehren

16. Januar 2017 | TTIP / CETA

Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bei der Verhandlung über das CETA-Volksbegehren Richter*innen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bei der Verhandlung über das CETA-Volksbegehren

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 16. Januar in München über das Volksbegehren gegen das Handelsabkommen CETA verhandelt. Die Unterstützer*innen und Organisator*innen des Volksbegehrens "Nein zu CETA", darunter auch der BUND Naturschutz in Bayern, fordern, dass die bayerische Staatsregierung im Falle einer Bundesratsbeteiligung bei der Entscheidung über CETA dem Abkommen nicht zustimmt. Im vergangenen Sommer hatten binnen weniger Tage mehr als 85.000 Menschen für das Volksbegehrens unterschrieben.

Gegenstand der Verhandlung am Verfassungsgerichtshof ist nun, ob das Volksbegehren zugelassen wird. Juristisch wird hiermit Neuland betreten. Bisher ist nicht geklärt, ob gesetzgeberische Kompetenzen der Bundesländer an die Europäische Union übertragen werden. Das Gericht wird das Urteil vermutlich am 15. Februar, also nach der Entscheidung des Europäischen Parlaments über CETA, in München fällen.

CETA steht für "Comprehensive Economic and Trade Agreement" und ist das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Seit 2014 ist der Vertragstext fertig, im November unterzeichneten die EU-Kommission, die EU-Staaten und Kanada das Abkommen. Es ist jedoch noch nicht ratifiziert. CETA gilt als Blaupause für TTIP.

CETA und TTIP sollen Hemmnisse für den Handel abbauen. Das geschieht vor allem im Interesse exportorientierter Großkonzerne und Investoren. Umwelt- und Verbraucherschutz werden dem untergeordnet.

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