Abholzung im Bialowieza Urwald rechtswidrig: Europäischer Gerichtshof gibt Naturschützer*innen und EU-Kommission Recht

18. April 2018 | Naturschutz, Wälder

Der BUND begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Urwald von Białowieża. Der EuGH stellte am 17. April 2018 fest, dass die Abholzung zehntausender, zum Teil sehr alter Bäume gegen europäisches Naturschutzrecht verstößt.

Białowieża-Wald; Foto: A. Wajrak / save-bialowieza.net Darf nicht weiter abgeholzt werden: der Białowieża-Urwald.  (A. Wajrak / save-bialowieza.net)

Umweltschützer*innen aus ganz Europa hatten gegen die massiven Holzeinschläge in Białowieża protestiert. Die EU-Kommission hatte gegen das Vorgehen der polnischen Regierung geklagt. Naturschützer*innen fordern, endlich den gesamten polnischen Teil des Białowieża-Urwaldes als Nationalpark zu schützen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sendet eine deutliche Botschaft nach Polen, den wertvollen Urwald von Białowieża, Heimat vieler seltener Tiere und Pflanzen, besser zu schützen. Die Entscheidung des EuGH ist nicht nur für Białowieża, sondern für alle Wälder Europas von wegweisender Bedeutung. Ein guter Tag für die Natur!

Das Urteil ist vor allem ein Erfolg und eine Bestätigung zahlreicher Umweltaktivist*innen, die vor Ort und in ganz Europa immer wieder gegen die Zerstörung eines der letzten intakten Urwälder Europas protestiert haben. Sie waren es, die die Abholzungen immer wieder an das Licht der Öffentlichkeit brachten und dadurch Druck erzeugten. Der BUND hatte zusammen mit anderen Umweltorganisationen einen offenen Brief an den polnischen Botschafter geschrieben.

Es bestätigt auch die Wirksamkeit der europäischen Naturschutzrichtlinien, auf deren Grundlage das Urteil erfolgte, denn der polnische Teil des Waldes ist seit 2007 als Natura-2000-Gebiet nach EU-Recht geschützt. Die Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien lassen zwar grundsätzlich Forstwirtschaft zu, verlangen jedoch dabei den Schutz des Gebiets zu berücksichtigen.

Die polnische Regierung hatte im März 2016 erlaubt, den Holzeinschlag in den Wäldern des Białowieża zu verdreifachen. Erst als der Europäische Gerichtshof für jeden weiteren Tag fortgesetzter Baumfällungen 100.000 Euro Strafe androhte, stoppte Polen die Abholzung.

Der Białowieża-Wald ist eines der letzten noch weitgehend unberührten Waldgebiete Europas und wurde bereits 1977 von der UNESCO zum Weltnaturerbe erklärt. Das gesamte Gebiet von Białowieża erstreckt sich über rund 144.000 Hektar und beheimatet 20.000 Tierarten. Der größte Teil liegt in Weißrussland.

Der BUND unterstützt die Forderungen der polnischen Naturschützer*innen, das gesamte Waldgebiet von Białowieża in Polen als Nationalpark auszuweisen und so vor künftigen Holzeinschlägen zu schützen. Bislang ist auf polnischer Seite nur ein Sechstel des 63.200 Hektar großen Białowieża-Waldes als Nationalpark geschützt.

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