Mit Ihnen verhelfen wir der Natur zu ihrem Recht!

Seit Jahrhunderten steht Justitia für die Macht unserer Justiz. Mit ernster Miene urteilt sie objektiv und unabhängig. Auch wir rufen immer wieder Justitia zu Hilfe. Denn als Verband haben wir ein besonderes Klagerecht und können den Schutz unserer Natur und Umwelt einklagen.

spenden für BUND-Rechtshilfefonds!

Wie wichtig das ist, zeigte das Jahr 2023: Unsere Klima-Klage gegen die Bundesregierung war auf ganzer Linie erfolgreich! Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied Ende November: Die Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachlegen und wirksame Sofortprogramme vorlegen, damit die Emissionen im Verkehr und bei Gebäuden endlich deutlich sinken. 

Als anerkannter Umweltverband hat der BUND ein besonderes Klagerecht. Sind alle Dialoge gescheitert und alle Möglichkeiten ausgeschöpft, ziehen wir für die Rechte der Natur im letzten Schritt vor Gericht. Denn wirtschaftliche Interessen und kurzfristige Gewinne haben oft Vorrang vor Umweltzielen. Und da sich Tiere, Pflanzen, Flüsse, Wälder, Moore und Meere nicht selbst vertreten können, brauchen sie eine laute Stimme. 

Die Gegenseite – zum Beispiel global agierende Konzerne – sind meist finanzstark genug, um Klagen abzuwehren und langwierige Prozesse zu führen. Wir hingegen sind auf Spenden angewiesen, die den BUND-Rechtshilfefonds immer wieder auffüllen. Mit Ihrer Spende stärken Sie uns den Rücken für laufende und kommende Verfahren.

Für den BUND-Rechtshilfefonds

Für Natur- und Umweltschutz gehen wir bis vor Gericht! Damit sich teure Rechtsverfahren lohnen, klagen wir niemals vorschnell, sondern stets nach genauer Prüfung. Wir lassen Rechtsgutachten erstellen und geben Studien in Auftrag. Wir stehen Verfahren durch, auch wenn diese Jahrzehnte dauern. Ihre Spende stärkt uns den Rücken, um im Zweifel bis zur letzten Instanz zu streiten. Vielen Dank.

Für mehr Tierwohl:

Bundesweit konnten wir den Bau zahlreicher riesiger An­lagen für die in­dustrielle Tier­hal­tung verhindern, z.B. im bran­den­burgischen Haßleben, im niedersächsischen Land­kreis Roten­burg oder in Fienstorf bei Rostock. Tausenden Tieren bleiben die Qualen in diesen Anlagen erspart.

Doch weitere Anlagen sind geplant. Allein in Mecklenburg-Vorpommern führen wir derzeit vier Klagen gegen den Bau von Mastanlagen mit guten Aussichten auf Erfolg. Beispiel Suckwitz bei Krakow am See in Mecklenburg-Vorpommern: Die Behörden genehmigten die Anlage, in der rund 25.000 Schweine pro Jahr gemästet werden sollen. Dabei weisen die Baupläne gravierende Mängel auf, u.a. beim Brandschutz. Im Brandfall wäre eine Rettung der Tiere kaum möglich. 2022 reichten wir Klage gegen die Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht Schwerin ein. 

Für unsere Zukunft:

Die Bilanz der Bundesregierung mit Blick auf den Klimaschutz ist niederschmetternd. Sowohl im Verkehrs- als auch Gebäudesektor werden zu wenige Emissionen gespart. Permanent verstößt die Regierung damit gegen die gesetzlich festgelegten Reduktionsziele. Wir klagten und bekamen im November 2023 Recht. Aber es könnte vor Gericht weitergehen: Die Bundesregierung prüft derzeit, ob sie Revision gegen das Urteil einlegt. 

Für natürliche und saubere Flüsse:

Unsere Flüsse und Gewässer sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt und in einem oftmals schlechten Zustand. Beispiel Oder: Das Fischsterben ging im Sommer 2022 durch die Medien, Dennoch wurden Ausbauarbeiten auf polnischer Seite fortgesetzt. Nur auf juristischem Wege ließ sich dieser Wahnsinn stoppen. Wir klagten per Eilantrag vor polnischen Gerichten. Mit Erfolg: im Dezember 2022 wurde per einstweiliger Verfügung ein Baustopp verhängt. Aber die Aussetzung der Bauarbeiten wird verweigert: der Einsatz vor Gericht geht weiter. 

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Bis zur letzten Instanz

  • Sie helfen uns, langwierige Klagen durch alle Instan­zen durchzustehen. Prozesse dauern manchmal Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. Es wäre katastrophal, wenn uns in der Zwischenzeit oder kurz vor dem Ziel das Geld ausgeht.
  • Sie helfen uns, die nötige fachliche Vorar­beit in Form von fundierten Gutachten und Studien finanzieren zu können. Denn wir setzen unser Klagerecht sehr sorgfältig ein und ziehen nur gut vorbereitet und mit Aussicht auf Erfolg vor Gericht.

 

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BUND-Spendenkonto

GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE43 4306 0967 8016 0847 00
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Stichwort: Rechtshilfefonds

Übrigens: Die Stif­tung Waren­test beschei­nigt: Der BUND arbeitet wirt­schaftlich und transparent. (Finanztest 1/2024)

Initiative Transparente Zivilgesellschaft