Digitaler Nachlass – regeln Sie Ihr Online-Erbe

Sie wollen beizeiten Ihr Erbe ordnen oder ein Vermächtnis vorbereiten? Denken Sie auch an Ihren digitalen Nachlass. Der BUND informiert Sie zum Thema digitale Vorsorge.

Zum digitalen Nachlass gehören Ihre im Internet befindlichen Daten. Das sind zum Beispiel E-Mail-Konten, Onlineprofile bei Facebook und weiteren Social-Media-Diensten sowie in Onlinespeichern befindliche Bilder und Dokumente.

Treffen Sie Vorsorge für ihr virtuelles Erbe und schaffen Sie so Rechtssicherheit. Benennen Sie eine Vertrauensperson, die nach Ihrem Tod Ihre Social-Media-Profile und Onlinekonten nach Ihrem Willen verwaltet und Ihre persönlichen Daten sichert. Bestehende Online-Geschäfte können rascher abgewickelt, offene Rechnungen beglichen, Bestellungen storniert oder Abonnements beendet werden, wenn die Hinterbliebenen Zugang zu Ihren Daten haben. 

In der BUND-Vorsorgemappe finden Sie weitere Informationen zum Digitalen Nachlass und Checklisten für Ihre virtuelle Vorsorge.  

Digitale Vorsorge treffen – hilfreiche Hinweise

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Nachlass ordnen

Das sollten Sie tun, um Ihr virtuelles Erbe zu ordnen:

  • Notieren Sie, welche E-Mail-Konten Sie haben: Schreiben Sie die Zugangsdaten auf. Ihre Mailkonten enthalten wichtige Informationen über bestehende Abonnements, Vertragsdaten, Onlinegeschäfte, usw.
  • Listen Sie alle Ihre Onlineprofile auf: Facebook-Seiten, Konten bei Twitter, Instagram und weiteren Social-Media-Diensten, bei Berufsnetzwerken wie Xing oder Linkedin. Onlinespeicher (Cloud-Dienste wie Dropbox, One Drive) gehören ebenfalls dazu. Vergessen Sie auch nicht die Konten bei Onlineshops, Einkaufsportalen oder Bezahldiensten wie PayPal sowie Ihr Onlinebanking.
  • Digitale Abonnements: Dokumentieren Sie, welche (kostenpflichtigen) Abonnements Sie haben und wie diese gekündigt und/oder gelöscht werden können: Apps, Online-Spiele, digitale Zeitschriften, Streamingdienste, Datingplattformen, Entertainmentdienste etc.
  • Fotos und Videos in Online-Speichern: Bestimmen Sie, welche Medien gelöscht werden, welche erhalten bleiben und an wen diese ausgehändigt werden sollen. Denken Sie hier auch an Ihre persönlichen Daten auf Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet)! 
  • Legen Sie Ihr Vermächtnis für Facebook, Twitter und Ihre Social-Media-Profile fest: Was soll mit welchen Ihrer Konten geschehen? Soll Ihr Facebook-Profil in eine Gedenkseite umgewandelt oder gelöscht werden? Müssen noch persönliche Daten daraus gesichert werden?

Unser Tipp: Räumen Sie auf! Gehen Sie Ihre Abonnements und Online-Konten durch und kündigen Sie diejenigen Dienste, die Sie schon jetzt nicht mehr verwenden.

Verwalter benennen

Legen Sie eine Vertrauensperson fest, die Ihren digitalen Nachlass verwaltet: Bestimmen Sie, wer im Falle Ihres Ablebens Zugriff auf Ihre E-Mail- und Onlinekonten erhalten soll. Formulieren Sie Ihren Willen, was mit welchem Konto zu geschehen hat. Welche Daten können weg, welche sollen erhalten bleiben?

Hinweis: Für die Verwaltung von digitalem Nachlass gibt es mittlerweile auch Firmen, die einen solchen Service anbieten. Die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit solcher Unternehmen lässt sich schwer beurteilen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld gründlich über Kosten und Leistungsumfang. 

Zugangsdaten hinterlegen

Gestatten Sie Ihrem/Ihrer Nachlassverwalter*in Zugang zu Ihren Onlinekonten, damit diese*r – sofern gewünscht – Ihre persönlichen Daten sichern und in Ihrem Sinne online handeln kann. Denn nicht alle Onlinedienste gewähren Hinterbliebenen, denen das Passwort fehlt, den Zugang zum Konto der/des Verstorbenen. Oft ist es nur möglich, ein Konto unbesehen löschen zu lassen. Schreiben Sie daher Ihre Zugangsdaten auf und hinterlegen Sie diese an einem sicheren Ort.

Sie können Ihre Passwörter in einem elektronischen Passwortsafe speichern oder auf Papier aufzeichnen. Denken Sie aber daran, aktualisierte Kennwörter stets auch dort zu erneuern! 

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Übrigens: Die Stiftung Warentest empfiehlt den BUND als "beispielhaft, transparent und gut organisiert". (Test 11/2013)


Initiative Transparente Zivilgesellschaft

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