Rund um das Thema Testamente
Der BUND ist als gemeinnütziger und eingetragener Verein von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Dies gilt auch für die BUNDstifung als 100-prozentige Tochter des Vereins.
Ihr Testament ist ein sehr persönliches Dokument. Sie überlegen, auch eine gemeinnützige Organisation wie den BUND mit einem Vermächtnis zu bedenken? Das ist ein großer Vertrauensbeweis in unsere Arbeit. Und dieses Vertrauen möchten wir gern zurückgeben: Frank Ziegenhorn begleitet Sie auf Ihrem individuellen Wege zum fertigen Testament, Rebekka Kunath verantwortet die Betreuung des Nachlasses.
In Telefonaten, E-Mails, Video-Anrufen oder im persönlichen Gespräch stellen wir sicher, dass Ihr Testament das beinhaltet, was Ihnen am Herzen liegt. Dabei werden wir von einer externen Fachanwältin für Erbrecht unterstützt. Wo auch immer Sie gerade im Prozess der Testamentserstellung stehen, wir sind für Sie da. Melden Sie sich gerne bei uns und lassen Sie sich kostenlos juristisch beraten.
Der BUND ist als gemeinnütziger und eingetragener Verein von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Dies gilt auch für die BUNDstifung als 100-prozentige Tochter des Vereins.
Der BUND setzt Gelder aus Testamenten und Erbschaften sorgfältig ein.
Auch 2023 konnten wir gemeinsam wichtige Erfolge erzielen. Zum Beispiel für den Schutz der Moore, im Kampf gegen Mikroplastik oder auch Pestiziden sowie für den Naturschutz.
Ja, dies ist möglich! Sie können den BUND oder die BUNDstiftung als Allein- oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis in einem Testament bzw. Erbvertrag bedenken.
Eine Person übernimmt mit einem Erbe alle Rechte und Pflichten und wird somit zur Rechtsnachfolgerin. Ein Vermächtnis hingegen hinterlässt einer Person oder einer Organisation nicht ein gesamtes Erbe, sondern z.B. einen bestimmten Geldbetrag, einen festgelegten prozentualen Anteil am Erbe. Das kann ein Bild sein, ein Möbelstück oder ein Auto. Wer erbt, ist verpflichtet, das Vermächtnis herauszugeben.
Zum digitalen Nachlass gehören Ihre im Internet befindlichen Daten. Das sind zum Beispiel E-Mail-Konten, Onlineprofile bei Facebook und weiteren Social-Media-Diensten sowie in Onlinespeichern befindliche Bilder und Dokumente. Der BUND informiert Sie zum Thema digitaler Nachlass.
Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Man unterscheidet das privatschriftliche, vollständig von Hand geschriebene Testament und das notarielle oder öffentliche Testament. Dieses wird bei einem/einer Notar*in erklärt und durch diese*n aufgeschrieben. Beispiele hierfür finden Sie in der BUND-Vorsorgemappe.
Am sichersten und einfachsten ist es, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Ein*e Notar*in kann dies auch verwahren.
Wenn Sie kein Testament verfasst haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Vermögen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollten. Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.
Eine rechtliche Beratung im Sinne einer rechtssicheren Auskunft kann gern gemeinsam vereinbart werden. Die Auskunft ist für Sie kostenfrei.
Der BUND begleitet Sie gern bei all Ihren Fragen.
Nein, der BUND (als auch die BUNDstiftung) ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Falls Sie den BUND in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder ihn mit einem Vermächtnis bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) –
Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin
Vereinsregister: Berlin VR 21148Nz
Für die BUNDstiftung folgende:
BUNDstiftung
Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin
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