Bläuling auf eine Blüte. Titelfoto des BUND-Ratgeber "Was bleibt, wenn wir gehen?"

Ihr Testament für die Zukunft: "Was bleibt, wenn wir gehen?"

Ihr Testament ist ein sehr persönliches Dokument. Sie überlegen, auch eine gemeinnützige Organisation wie den BUND mit einem Vermächtnis zu bedenken? Das ist ein großer Vertrauensbeweis in unsere Arbeit. Und dieses Vertrauen möchten wir gern zurückgeben: Frank Ziegenhorn begleitet Sie auf Ihrem individuellen Wege zum fertigen Testament, Rebekka Kunath verantwortet die Betreuung des Nachlasses.

In Telefonaten, E-Mails, Video-Anrufen oder im persönlichen Gespräch stellen wir sicher, dass Ihr Testament das beinhaltet, was Ihnen am Herzen liegt. Dabei werden wir von einer externen Fachanwältin für Erb­recht unterstützt. Wo auch immer Sie gerade im Prozess der Testamentserstellung stehen, wir sind für Sie da. Melden Sie sich gerne bei uns und lassen Sie sich kostenlos juristisch beraten.

Jetzt Termin vereinbaren: kostenfrei und unverbindlich

Frank Ziegenhorn

Frank Ziegenhorn

Ansprechpartner für Erbschaften und Vermächtnisse
E-Mail schreiben Tel.: (030) 2 75 86-474

Vier Schritte zu Ihrem Testament:

Wir gehen sie gemeinsam

BUND-Materialien mit Informationen zur Testamentserstellung: Ratgeber "Was bleibt, wenn wir gehen?" und Vorsorgemappe BUND-Ratgeber und Vorsorgemappe.  (BUND)

  1. Informationen sammeln: Sie möchten sich zunächst einlesen? Im BUND-Ratgeber "Was bleibt, wenn wir gehen?" und der BUND-Vorsorgemappe erfahren Sie, was bei der Testamentserstellung zu beachten ist. Bestellen Sie Ihre Materialien noch heute und erhalten Sie sie kostenlos per Post.
  2. Das eigene Testament planen: Nützliche Tipps und wichtige Informationen finden Sie in diesen Erklärvideos. Einen Planungsüberblick erhalten Sie zudem in kostenfreien Online-Vorträgen. Hier beantworten erfahrene Jurist*innen auch Ihre individuellen Fragen. Melden Sie sich direkt für den nächsten Termin an.
  3. Den ersten Entwurf schreiben: Der hilfreiche Testamentsplaner und die Formulierungshilfen (für ein Einzeltestament und ein gemeinschaftliches Testament) unterstützen Sie dabei, den ersten eigenen Testamentsentwurf zu gestalten.
  4. Bis zum fertigen Testament beraten lassen: All diese Schritte müssen Sie nicht alleine gehen. Wir stehen von Anfang an und bis zu Ihrem fertigen Testament an Ihrer Seite – in Telefonaten, E-Mails, Video-Anrufen und persönlichen Gesprächen. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien und unverbindlichen Termin! Wir freuen uns, Sie unterstützen zu dürfen.  

Fragen und Antworten zum Thema Testament und Vermächtnis

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Kann man den Natur- und Umweltschutz in einem Testament bedenken?

Ja, dies ist möglich! Sie können den BUND oder die BUNDstiftung als Allein- oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis in einem Testament bzw. Erbvertrag bedenken.

Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis?

Eine Person übernimmt mit einem Erbe alle Rechte und Pflichten und wird somit zur Rechtsnachfolgerin. Ein Vermächtnis hingegen hinterlässt einer Person oder einer Organisation nicht ein gesamtes Erbe, sondern z.B. einen bestimmten Geldbetrag, einen festgelegten prozentualen Anteil am Erbe. Das kann ein Bild sein, ein Möbelstück oder ein Auto. Wer erbt, ist verpflichtet, das Vermächtnis herauszugeben.

Was ist ein digitaler Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehören Ihre im Internet befindlichen Daten. Das sind zum Beispiel E-Mail-Konten, Onlineprofile bei Facebook und weiteren Social-Media-Diensten sowie in Onlinespeichern befindliche Bilder und Dokumente. Der BUND informiert Sie zum Thema digitaler Nachlass.

Gibt es ein Formular oder einen Vordruck für ein Testament?

Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Man unterscheidet das privatschriftliche, vollständig von Hand geschriebene Testament und das notarielle oder öffentliche Testament. Dieses wird bei einem/einer Notar*in erklärt und durch diese*n aufgeschrieben. Beispiele hierfür finden Sie in der BUND-Vorsorgemappe.

Gibt es Empfehlungen für einen sicheren Aufbewahrungsort für ein Testament?

Am sichersten und einfachsten ist es, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Ein*e Notar*in kann dies auch verwahren.

Was passiert, wenn ich kein Testament hinterlasse?

Wenn Sie kein Testament verfasst haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Vermögen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollten. Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.

Kann mich der BUND bei der Erstellung meines Testaments beraten?

Eine rechtliche Beratung im Sinne einer rechtssicheren Auskunft kann gern gemeinsam vereinbart werden. Die Auskunft ist für Sie kostenfrei.

Der BUND begleitet Sie gern bei all Ihren Fragen.

Fallen für den BUND irgendwelche Kosten oder Steuern an?

Nein, der BUND (als auch die BUNDstiftung) ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Müssen besondere Angaben im Testament gemacht werden, wenn der BUND bedacht werden soll?

Falls Sie den BUND in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder ihn mit einem Vermächtnis bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) –
Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

Vereinsregister: Berlin VR 21148Nz

 

Für die BUNDstiftung folgende:

BUNDstiftung
Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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