Ihr Testament für die Zukunft: "Was bleibt, wenn wir gehen?"

Gemeinsam die Zukunft gestalten – Wir sind an Ihrer Seite

Almuth Wenta, Frank Ziegenhorn, Rebekka Kunath und Guido Weidner An Ihrer Seite: Almuth Wenta, Frank Ziegenhorn, Rebekka Kunath und Guido Weidner, v.l.n.r.  (Noah Wankner / BUND)

Das eigene Testament ist ein sehr persönliches Dokument: Was kann, was will ich weiter­geben? Neben der eigenen Familie und Ihren Lieben kann auch eine gemein­nützige Organisation wie der BUND mit einem Vermächtnis bedacht oder zum Erben berufen werden. Diese Ent­scheidung ist ein sehr großer Vertrauens­beweis in unsere Arbeit. Dieses Vertrauen geben wir Ihnen zurück. Dafür stehen verschiedene Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeiter an Ihrer Seite.

Almuth Wenta und Frank Ziegenhorn begleiten die indivi­duellen Wege bis zum fertigen Dokument. In Telefonaten, E-Mails, Video-­Anrufen oder bei persönlichen Begegnungen stellen sie sicher, dass Ihre Vor­stellungen gut umsetzbar sind, auch in vielen Jahren noch ihre Gültig­keit besitzen und genau das zum Ausdruck bringen, was Ihnen am Herzen liegt. Dabei werden sie von einer externen, erfahreneren Fach­anwältin für Erbrecht unterstützt, die für rechts­sichere Auskünfte zuständig ist.

Wenn es darum geht, ob der BUND selbst oder seine "Tochter", die ebenfalls gemein­nützige BUNDstiftung, im Testament bedacht werden soll, berät Guido Weidner Sie bei Ihren Über­legungen. Die Stiftung ermöglicht verschiedene Formen der Unter­stützung. Gut zu wissen: Beim BUND und bei der BUNDstiftung fallen aufgrund der Gemein­nützigkeit keine Erbschaftssteuern an.

Werden der BUND oder die BUNDstiftung zum Erben berufen, wird Rebekka Kunath aktiv. Die Juristin ver­antwortet alle notwendigen weiteren Schritte zur Erfüllung des letzten Willens des Testierenden. Dabei ist das erste Betreten der Wohnung oder eines Hauses stets ein sehr besonderer Moment. "Wir nehmen das Inventar in Augen­schein, sichern Wert­gegenstände und wichtige Papiere und sorgen auch dafür, dass nichts Ver­derbliches lagert", beschreibt Rebekka Kunath diese hoch­sensiblen Momente ihrer Arbeit. Dabei ist sie stets in Begleitung, z.B. von Almuth Wenta, um vor Ort gemeinsam sehr umsichtig und mit größter Sorg­falt vorgehen zu können.

"Unsere Arbeit ist davon geprägt, dass wir mit großem Respekt beraten, die Testierung begleiten und den Nachlass bearbeiten. Dabei ist eine kluge Mischung aus Professionalität und persönlicher Nähe entscheidend", fasst Almuth Wenta zusammen. Denn so kann aus Vertrauen und privatem Vermögen die Basis dafür geschaffen werden, die Zukunft des Natur- und Umweltschutzes abzusichern.

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Stellen Sie uns Ihre Fragen und lassen Sie sich kostenfrei juristisch beraten. Bestellen Sie unsere Informationsmaterialien per Telefon, Fax oder E-Mail, nutzen Sie das Rückruf-Formular oder vereinbaren Sie mit mir einen Termin für einen Austausch per Video. Ich bin gern für Sie da.

Almuth Wenta
Ansprechpartnerin für Erbschaften und Vermächtnisse

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Tel.: (030) 2 75 86-474

Was bleibt, wenn wir gehen?

Broschüre Testament Ihr BUND-Ratgeber rund um das Thema Testament.

Gestalten Sie aktiv Zukunft: Regeln Sie Ihren Nachlass und bedenken Sie den BUND in Ihrem Testament. Die Natur ist mit ihrer Artenvielfalt und ihrem Reichtum an Ökosystemen mehr denn je gefährdet. Im Natur- und Umweltschutz ist Ihre testamentarische Zuwendung gut investiert.

Doch wie genau erstelle ich ein Testament? Welche Rechte und Pflichten habe ich? Wie sichere ich ab, dass mein Letzter Wille umgesetzt wird? Auf diese und andere Fragen antwortet unser BUND-Ratgeber für mein Testament. Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Testament, verschiedene Möglichkeiten für eine testamentarische Verfügung und wichtige Tipps.

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Weitere Angebote für Sie

Nachlass-Portal

Sie überlegen, den BUND in Ihrem Testament zu bedenken? Damit schenken Sie einer ge­mein­nützi­gen Organi­sation Ihr Ver­trau­en. Dieses Vertrau­en wollen wir zurückgeben. Neben eigenen Angeboten sind wir auch im "Nachlass-Portal.de" aktiv. Dieser Zusammenschluss vieler gemeinnütziger Organi­sa­tionen fördert das Thema "gemeinnütziges Vererben und Vermachen". Gemeinsam stellen wir nützliche Tipps und wichtige Informationen bereit und runden unseren Service mit Erklärvideos ab.

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Ihr Testament ist indivi­duell. Es zeigt Ihre Wünsche und Vorstellun­gen und damit auch, was Ihnen in der Zukunft wichtig ist. Alle Vielfalt der Testa­men­te zeigt jedoch auch wiederkehrende Fra­gen und gleichblei­ben­de Themen. Informieren Sie sich in regelmäßig angebotenen Online-Vorträgen über Fragestellungen aus den Bereichen Erbrecht, Vorsorge, Vollmachten und Nachlassabwicklung. Kompetente und erfahrene Juristinnen und Juristen berichten aus erster Hand, was wichtig ist, wenn Sie ein Testament verfassen.

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Fragen und Antworten zum Thema Testament und Vermächtnis

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Kann man den Natur- und Umweltschutz in einem Testament bedenken?

Ja, dies ist möglich! Sie können den BUND oder die BUNDstiftung als Allein- oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis in einem Testament bzw. Erbvertrag bedenken.

Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis?

Eine Person übernimmt mit einem Erbe alle Rechte und Pflichten und wird somit zur Rechtsnachfolgerin. Ein Vermächtnis hingegen hinterlässt einer Person oder einer Organisation nicht ein gesamtes Erbe, sondern z.B. einen bestimmten Geldbetrag, einen festgelegten prozentualen Anteil am Erbe. Das kann ein Bild sein, ein Möbelstück oder ein Auto. Wer erbt, ist verpflichtet, das Vermächtnis herauszugeben.

Was ist ein digitaler Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehören Ihre im Internet befindlichen Daten. Das sind zum Beispiel E-Mail-Konten, Onlineprofile bei Facebook und weiteren Social-Media-Diensten sowie in Onlinespeichern befindliche Bilder und Dokumente. Der BUND informiert Sie zum Thema digitaler Nachlass.

Gibt es ein Formular oder einen Vordruck für ein Testament?

Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Man unterscheidet das privatschriftliche, vollständig von Hand geschriebene Testament und das notarielle oder öffentliche Testament. Dieses wird bei einem/einer Notar*in erklärt und durch diese*n aufgeschrieben. Beispiele hierfür finden Sie in der BUND-Vorsorgemappe.

Gibt es Empfehlungen für einen sicheren Aufbewahrungsort für ein Testament?

Am sichersten und einfachsten ist es, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Ein*e Notar*in kann dies auch verwahren.

Was passiert, wenn ich kein Testament hinterlasse?

Wenn Sie kein Testament verfasst haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Vermögen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollten. Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.

Kann mich der BUND bei der Erstellung meines Testaments beraten?

Eine rechtliche Beratung im Sinne einer rechtssicheren Auskunft kann gern gemeinsam vereinbart werden. Die Auskunft ist für Sie kostenfrei.

Der BUND begleitet Sie gern bei all Ihren Fragen.

Fallen für den BUND irgendwelche Kosten oder Steuern an?

Nein, der BUND (als auch die BUNDstiftung) ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Müssen besondere Angaben im Testament gemacht werden, wenn der BUND bedacht werden soll?

Falls Sie den BUND in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder ihn mit einem Vermächtnis bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) –
Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

Vereinsregister: Berlin VR 21148Nz

 

Für die BUNDstiftung folgende:

BUNDstiftung
Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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