Die BUNDstiftung – Ihre steuerlichen Vorteile

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Steuerliche Aspekte – Ihre Unterstützung wirkt mehrfach

Als Stifter*in können Sie eine Summe bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam geltend machen und in das Vermögen der BUNDstiftung einfließen lassen. Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich der Betrag auf 2 Millionen Euro. Dieser gesonderte Abzugsbetrag, der neben dem allg. Spendenbetrag gewährt wird, kann durch den/die Steuerpflichtigen innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes nur einmal in Anspruch genommen werden. Zusätzlich können Sie jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte steuerlich wirksam in eine gemeinnützige Stiftung als Zustiftung oder Spende einbringen. Ihre Zustiftung fließt direkt in den Kapitalstock der BUNDstiftung – Ihr Geld bleibt also unangetastet und die Erträge aus Ihrer Unterstützung kommen den Förderprojekten der Stiftung zu Gute. Ihre Spende wirkt unmittelbar und zeitnah in die Arbeit der Stiftung. Sie können alle Formen Ihrer Unterstützung auch zweckgebunden einsetzen, sofern der Zweck einem Projekt der BUNDstiftung oder des BUND e. V. entspricht.

Steuerliche Vorteile bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die BUNDstiftung ist als gemeinnützig anerkannt und ist von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie die BUNDstiftung unterstützen, fließt der Betrag entweder in das Stiftungsvermögen oder wird, wenn Sie Ihre Erbschaft oder Schenkung als Spende deklarieren, unmittelbar und zeitnah für Maßnahmen in den Förderprojekten verwendet.

Gleiches gilt, wenn Sie Ihr ererbtes Vermögen an die Stiftung übertragen. Innerhalb von 24 Monaten fällt keine Erbschaftssteuer an, evtl. bereits entrichtete Steuern werden den Stifter*innen rückübertragen.

Hinweis

Die Angaben zur steuerlichen Berücksichtigung von Spenden und Zustiftungen an die BUNDstiftung erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, ersetzen jedoch nicht eine auf den Einzelfall bezogene Beratung durch einen Steuerberater.

Zuwendungsbescheinigungen für Spenden oder Zustiftungen

Als gemeinnützige Organisation quittiert die BUNDstiftung Ihre Spenden und/ oder Zustiftungen gesammelt einmal im Jahr mit einer Zuwendungsbescheinigung. Für Spenden bis zu 300 Euro genügt auch der entsprechende Kontoauszug zur Vorlage beim Finanzamt. Selbstverständlich erhalten Sie bei Bedarf auch eine Sofortbescheinigung als Nachweis für Ihre Unterstützung.

Haben Sie Fragen zur BUNDstiftung?

Guido Weidner

Tel.: (030) 2 75 86-424

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