Die BUNDstiftung – so sind Sie dabei

Sprechen Sie uns gerne persönlich an!

Werden Sie Stifter*in und geben Sie eine Zustiftung.

Mit einer Zustiftung, die einmalig, mehrfach oder dauerhaft erfolgen kann, vergrößern Sie den Kapitalstock der BUNDstiftung. Aus den Zinserträgen werden die Satzungszwecke der BUNDstiftung umgesetzt. Sie helfen somit nachhaltig, die Erträge zu erhöhen, die die Grundlage für die langfristige Sicherung unserer Projekte darstellen.

Unterstützen Sie unsere laufenden Projekte direkt – mit Ihrer Spende.

Anders als eine Zustiftung werden Spenden zeitnah, in der Regel innerhalb von zwei Jahren, für die Stiftungszwecke verwendet. So werden notwendige Maßnahmen in den Projekten unmittelbar unterstützt.

Errichten Sie eine Unterstiftung

Sie können eine Unterstiftung ins Leben rufen, die unter dem Dach der BUNDstiftung agiert. Dabei handelt es sich um eine sogenannte unselbständige Stiftung oder auch Treuhandstiftung. Bei dieser besonderen Form der Unterstützung haben Sie Einfluss auf den Zweck der Stiftung und die Namensgebung, die in Veröffentlichungen dann auch entsprechend ausgewiesen wird. Für die Errichtung ist ein Startkapital von 200.000 Euro ein geeigneter Ausgangspunkt – denn es geht darum, auch im Rahmen der Unterstiftung ein angemessenes Verhältnis von Verwaltungsaufwand und Ertrag zu wahren und realistische Aktivitäten entfalten zu können. Auch für eine Treuhandstiftung gilt: Das zugrunde gelegte Kapital wird nicht angegriffen, sondern sicher und wertbeständig angelegt, die Erträge wirken für die Arbeit im Natur- und Umweltschutz.

Gründen Sie einen Stiftungsfonds

Bei einem Stiftungsfonds handelt es sich um ein vom Stifter oder der Stifterin für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestelltes Vermögen. Das Kapital bleibt auch hier unberührt, die Erträge des Stiftungsfonds werden diesem bestimmten Zweck zugeführt. Darüber hinaus erfüllen Stiftungsfonds nicht nur den Willen ihres Stifters, sie können auch nach diesem benannt werden und sind damit sichtbares Zeichen seines Engagements. Damit die Erträge wirksam eingesetzt werden können, empfehlen wir ein Startkapital von 50.000 Euro.

Vererben Sie an die BUNDstiftung

Sie können in Ihrem Testament festlegen, die BUNDstiftung zu bedenken. Sie können Ihr Vermögen – oder ein Teil Ihres Vermögens in Form einer Schenkung oder eines Vermächtnisses – in die BUNDstiftung einbringen. Dieses kann aus Bargeld, Immobilien, Grundstücken oder Geldanlagen bestehen.

Gewähren Sie der BUNDstiftung ein Darlehen

Mit einem Stiftungsdarlehen überlassen Sie uns einen von Ihnen festgelegten Betrag, den wir bei unserer Hausbank, der Bank für Sozialwirtschaft, sorgfältig und nachhaltig anlegen. Die Zinserträge fließen in die Projektförderung der BUNDstiftung ein. Sollten Sie das Darlehen vor Vertragsende benötigen, machen wir das unbürokatisch möglich. Über eine globale Bankbürgschaft ist Ihr Vermögen jederzeit abgesichert. Sie können das Darlehen auch jederzeit ganz oder teilweise in eine Spende oder ein Vermächtnis umwandeln.

Haben Sie Fragen zur BUNDstiftung?

Guido Weidner

Tel.: (030) 2 75 86-424

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Die „Grundsätze guter Stiftungsraxis“ gelten als Leitsätze für die Arbeit und Förderaktivitäten der BUNDstiftung. Sie steht für Stabilität und generationen­übergreifendes Handeln.

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