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In den Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee wird weiterhin mit zerstörerischen Grundschleppnetzen gefischt. Dabei werden die geschützten Sandbänke umgegraben und Riffe zerstört. Der BUND hat die nationale und europäische Rechtsgrundlage zur Grundschleppnetzfischerei am Beispiel des Meeresschutzgebiets „Doggerbank“ prüfen lassen. Das Rechtsgutachten kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Fangerlaubnis mit Grundschleppnetzen im Schutzgebiet gegen geltendes Recht verstößt. Hintergründe zum Thema und das vollständige Rechtsgutachten können Sie hier herunterladen.