Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus mehr als 220 Klimaaktivist*innen und -gruppierungen von der EU deutliche Nachbesserungen. Im Vorfeld der Schlüsselabstimmung im Rechtsausschuss des Europa-Parlaments Ende April zu dem Dossier, kritisiert die europäische Zivilgesellschaft das niedrige Ambitionsniveau. In seiner jetzigen Form sieht das Gesetz keinerlei Pflichten für Unternehmen vor, ihre Treibhausgasemissionen entlang ihrer Lieferketten zu senken.
Der BUND setzt sich bereits seit Jahren im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz für verbindliche Klimapflichten für Unternehmen in Deutschland und Europa ein. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, berücksichtigt Klima- und Umweltpflichten aber nur marginal. Ein starkes Gesetz auf EU-Ebene könnte diesen Missstand beheben. Nach den vorliegenden Entwürfen müssen Unternehmen zwar einen sogenannten „Klimaplan“ erstellen. Dessen Inhalt und Umsetzung bleibt ihnen jedoch selbst überlassen. Sanktionen planen EU-Rat und Kommission bisher nicht. Die Unterzeichner*innen warnen nun davor, dass das Gesetz anstatt einen Beitrag zur Bekämpfung der Klimakrise, lediglich Greenwashing Vorschub leisten würde.
Ceren Yildiz, BUND-Wirtschaftsexpertin, betont: „Ohne Sanktionsmechanismus kann ein unverbindlicher Klimaplan zu Greenwashing von Unternehmen führen. Der aktuelle IPCC Bericht zeigt, dass jedes Zehntel Grad entscheidet beim Schutz des Planeten. Die Gefahr von Greenwashing können wir uns nicht mehr leisten. Die Zeiten von freiwilligen Lösungen sind vorbei. Unternehmen müssen Verantwortung für ihr Handeln und für die damit verbundenen Auswirkungen auf das Klima übernehmen. Und dies entlang der gesamten Wertschöpfungskette.“
Derian Boer aus dem Bundesvorstand der BUNDjugend ergänzt: „Seit Jahrzehnten lagern europäische Unternehmen Umwelt- und Klimarisiken systematisch in Länder des Globalen Südens aus. Dabei sind sechs der neun planetaren Grenzen durch menschlichen Einfluss teils mit unumkehrbaren Folgen bereits überschritten. Es ist nicht zu fassen, dass die Entwürfe von EU-Kommission und -Rat keinerlei ernsthafte Beschränkungen für Unternehmen enthalten, den für immer mehr Menschen tödlichen Klimawandel als eine dieser ökologischen Grenzen weiter voranzutreiben. Die Pflicht zur reinen Erstellung unverbindlicher Reduktionspläne reicht bei Weitem nicht.“
Hintergrund
Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz veröffentlicht. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll für nachhaltigere globale Lieferketten sorgen, indem sie Unternehmen, die in der EU tätig sind, Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer weltweiten Zulieferer auferlegt. Unternehmen tragen demnach Sorge dafür, dass im eigenen Geschäftsbereich und bei Zulieferern Menschenrechte und Umwelt keinen Risiken ausgesetzt sind oder Schaden nehmen. In Deutschland ist seit dem 1. Januar 2023 schon das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Umweltverbände kritisieren unter anderem dessen schmalen Umweltpflichtenumfang und hoffen im EU-Lieferkettengesetz auf entscheidende Nachbesserungen.
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