Wie die Wirtschaftslobby das europäische Lieferkettengesetz verwässerte – Investigativ-Recherche des BUND zeigt zweifelhafte Rolle des EU-Ausschusses für Regulierungskontrolle auf

08. Juni 2022 | TTIP / CETA

Eine umfangreiche Recherche des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Corporate Europe Observatory und Friends of the Earth Europe (FoEE) hat die enorme Einflussnahme der Wirtschaftslobby auf das EU-Lieferkettengesetz aufgedeckt. Der Bericht ist seit heute öffentlich. Er macht die höchst problematische Rolle des kommissionseigenen Ausschusses für Regulierungskontrolle (RSB) deutlich.

Das Gesetz sollte dafür sorgen, dass europäische Unternehmen endlich grundlegende Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. Lobbyisten wirkten gezielt auf den RSB ein, um das Gesetz stark abzuschwächen. So wurden unter anderem Haftungsregelungen bis zur Unwirksamkeit verwässert.

2020 begann die EU-Kommission, die ersten Ideen für ein Lieferkettengesetz zu entwickeln. Es sah nach einem ambitionierten Vorhaben aus, insbesondere im Vergleich zu dem sehr schwachen deutschen Lieferkettengesetz, das weder eine Haftung für Unternehmen bei Verstößen gegen ihre Sorgfaltspflichten vorsieht noch eigenständige Umweltsorgfaltspflichten enthält.

Nach mehreren Monaten Kommissionsarbeit wies der EU-Vorschlag vom vergangenen Februar jedoch verdächtig viele Schlupflöcher für Unternehmen auf. Er bietet ihnen zahlreiche Möglichkeiten, sich der Haftung zu entziehen und hat die Pflichten von Unternehmensleitungen enorm geschwächt. Außerdem ist die Gruppe der Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, deutlich dezimiert. Darüber hinaus sind wesentliche Teile der Wertschöpfungskette ausgenommen.

Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin äußert sich bestürzt über das Ergebnis der Einflussnahme: "Es ist erschreckend, wie erfolgreich die europäische Wirtschaftslobby in ihrem Ziel war, die eigene Verantwortung für den Schutz der Umwelt und der Menschenrechte zu schwächen. Die Vorgabe für den RSB, dass neue EU-Vorschriften die Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen nicht beeinträchtigen dürfen, spielt ihren Zielen dabei in die Hände. 

Dabei ist nicht erst seit dem verheerenden Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza bei Dhaka in Bangladesch mit mehr als 1100 Toten und über 2000 Verletzten im Jahr 2013 klar, dass es eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen geben muss, Menschenrechte und Umweltschutz zu garantieren. Auch die Jahrzehnte lange Verseuchung des Niger-Deltas durch die Ölförderung macht dies deutlich. Angesichts der sich zuspitzenden Klimakatastrophe ist ferner unbegreiflich, dass Klimaschutzmaßnahmen in dem Gesetz fast gänzlich außen vor bleiben und keine Verpflichtungen für Emissionsreduktionsziele festgeschrieben werden."

Ungeachtet derart schwerer Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen blieb der Kommissionsvorschlag den Unternehmen gegenüber auffallend milde. Im Hintergrund wurden alle Register der Lobbyarbeit gezogen. Das geht aus zahlreichen Mails, Briefen und Dokumenten hervor, die den Organisationen vorliegen. Einfluss nahm die Wirtschaftslobby auf das Lieferkettengesetz über den kommissionseigenen Ausschuss für Regulierungskontrolle.

Der RSB setzt sich aus nicht gewählten Beamtinnen und Beamten zusammen. Sie wachen darüber, dass neue EU-Rechtsvorschriften die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen nicht beeinträchtigen. Dieser Ansatz birgt jedoch die Gefahr, dass der soziale und ökologische Nutzen von Rechtsvorschriften den Interessen der Wirtschaft geopfert wird. Das ist im Fall des europäischen Lieferkettengesetzes geschehen.

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