Die Umweltorganisationen BUND, DUH, Greenpeace, GLI, NABU, WWF und der Dachverband DNR bewerten den aktuellen Vorschlag für einen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung von Bund und Ländern in einigen Punkten als eine ernsthafte Gefahr für Umwelt und Rechtsstaat. Anlässlich der morgigen Konferenz der Chef*innen der Staatskanzleien und des Kanzleramts betonen die Verbände, dass bestehende Umweltstandards sowie Beteiligungs- und Klagerechte von Zivilgesellschaft und anerkannten Umweltverbänden ein unverzichtbares Mittel sind, um die Einhaltung von geltendem Umweltrecht sicherzustellen. Doch genau diese Standards und Rechte sollen unter dem Vorwand einer Verfahrensbeschleunigung nun so massiv wie noch nie zuvor beschränkt werden.
„Die Beibehaltung von Umweltstandards ist essenziell, da diese der Absicherung und dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen dienen. Beteiligungsrechte sichern zudem die Akzeptanz von Entscheidungen und haben erwiesenermaßen keine verzögernde Wirkung”, so die gemeinsame Einschätzung der Organisationen. Klagerechte der Umweltverbände unterstützen die Durchsetzung geltenden Rechts und sind völker- und europarechtlich garantiert. Die vorgeschlagene Beschränkung der Umweltverbandsklagerechte auf Fälle, die nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegen, würde eklatant gegen höherrangiges Recht verstoßen.
Nach Überzeugung der beteiligten Organisationen sind Rechtsschutzmöglichkeiten ebenfalls nicht die Ursache für die langsame Genehmigungspraxis. Seit Jahrzehnten wird ein Beschleunigungspaket nach dem anderen geschnürt. Tatsächlich haben die Verwaltungsverfahren jedoch kaum an Geschwindigkeit aufgenommen. Das eigentliche Problem wurde und wird dabei aber nach wie vor nicht behoben. Dafür müssten vor allem personelle und materielle Ressourcen aufgestockt und behördeninterne Prozesse optimiert, Daten verfügbar gemacht und die Digitalisierung vorangebracht werden.
Beschleunigung zugunsten klimafreundlicher Projekte ist dringend notwendig. Deshalb unterstützen die Umweltorganisationen einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Förderung klimafreundlicher Projekte, sofern diese die Biodiversitätskrise nicht verschärfen. Jedoch geht es mittlerweile offenkundig nicht mehr darum, die Transformation in eine klimafreundliche Zukunft gelingen zu lassen. „Ein vermeintlicher „Bürokratie-Abbau“ soll rechtfertigen, dass eine ganze Bandbreite klimaschädlicher Vorhaben beschleunigt wird, die stattdessen dringend gestoppt werden müssten, wie z.B. der Ausbau von Bundesfernstraßen. Zudem suggeriert der Begriff, dass Verzögerungen in Verfahren aus Problemen im Planungs- und Genehmigungsrecht resultieren. Das Prinzip der staatlichen Genehmigung wird dadurch immer mehr aufgeweicht und zur Disposition gestellt. Was als absolute Ausnahmeregelung zur Abwendung einer Gasmangellage gedacht war, wird immer mehr zur Regel. Die Liste der Vorhaben, die beschleunigt werden sollen, wirkt zunehmend wie eine anachronistische Wunschliste der Industrie”, so die Verbände weiter.
Die Vorschläge stehen im Kontext einer seit Jahren zunehmenden Beschränkung der Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft im Bereich Umwelt- und Klimaschutz. Umweltstandards zu wahren, ist aber kein überflüssiger Luxus, sondern die Absicherung unserer Existenzgrundlage. Dazu gehört auch, dass die Öffentlichkeit korrigierend eingreifen und sich einbringen kann. Genehmigungsverfahren zu verbessern und zu beschleunigen, kann daher kein einseitiges Vorhaben des Staates sein, sondern muss gesamtgesellschaftlich getragen werden.
Das Hintergrundpapier von Green Legal Impact (GLI) zum Entwurf des Bund-Länder-Paktes finden Sie hier.
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