Urteil des Bundesfinanzhofs: Politik und Gemeinnützigkeit gehören zusammen

09. August 2017 | BUND

Hamburg/Berlin: Der Bundesfinanzhof hat heute entschieden, dass das Engagement des BUND Hamburg im Rahmen der Volksinitiative "Unser Hamburg – Unser Netz" nicht gemeinnützigkeitsschädlich war. Das erstinstanzliche Urteil des Finanzgerichtes Hamburg aus dem Jahr 2011 ist damit aufgehoben. Die Hamburger Finanzverwaltung hatte damals einem Vorwurf stattgegeben, dass der BUND Hamburg durch sein Engagement für die Rekommunalisierung der Energienetze außerhalb des Satzungszwecks "Umweltschutz" handele und durch die damit verbundene "Beeinflussung der politischen Willensbildung" die Gemeinnützigkeit ausgeschlossen sei.

Der BUND begrüßte das Urteil des Bundesfinanzhofs. Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte: "Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist eine auch bundesweit bedeutende Entscheidung für unsere dem Gemeinwohl verpflichtete Arbeit. Das Urteil stärkt die direkte Demokratie und das Engagement von Tausenden, die sich aktiv in politische Belange zum Schutz der Umwelt einmischen. Politik und Gemeinnützigkeit gehören zusammen, Volksbegehren und Umweltschutz schließen sich nicht aus."

Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg, sagte: "Wir sind sehr froh über die Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Das erstinstanzliche Urteil des Finanzgerichtes Hamburg wurde aufgehoben. Entscheidend ist aber auch, dass das höchste deutsche Finanzgericht bestätigt hat, dass unser Engagement in den Jahren 2010 und 2011 im Rahmen der Volksinitiative 'Unser Hamburg – Unser Netz' nicht gemeinnützigkeitsschädlich gewesen ist. Damit erlangt das Urteil auch eine bundesweite Bedeutung. Die direkte Demokratie und das Engagement gemeinnütziger Vereine, in denen bundesweit zigtausend Menschen aktiv sind, werden klar gestärkt."

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