Unverständnis nach Ablehnung des BUND-Antrags auf einstweilige Anordnung eines Verkaufsstopps zu viel Stickoxid ausstoßender Diesel-Neuwagen durch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht

28. März 2017 | Mobilität

Berlin/Schleswig: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat auf die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes, den Antrag auf einen Verkaufsstopp für unter realen Fahrbedingungen grenzwertüberschreitende Diesel-Neufahrzeuge abzulehnen, mit Unverständnis reagiert.

Der BUND-Verkehrsexperte Arne Fellermann sagte dazu: "Die von uns zur Begründung für den Antrag herangezogene EU-Verordnung hat eine Verringerung der Schadstoffbelastungen in der Realität zum Ziel. Dies soll dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger dienen. Für die Bewertung der Abgas-Emissionen der Pkw werden jedoch allein Messungen auf realitätsfernen Prüfständen herangezogen. Wir hatten erwartet, das Gericht würde zumindest den Verkauf der in unserem Antrag genannten 26 Automodelle untersagen, denn selbst Untersuchungen des Bundesverkehrsministeri­ums wiesen bei diesen Fahrzeugen teils massive Stickoxid-Überschreitungen im Realbetrieb nach."

Seine Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht maßgeblich damit begründet, dass für die Einhaltung der Grenzwerte in der EU-Verordnung 715/2007 ein geltendes Prüfverfahren relevant sei und nicht die tatsächlichen Emissionen im realen Fahrbetrieb. Deshalb könne das Gericht nicht über aktuell geltendes europäisches Recht hinaus weitergehende Anforderungen einführen.

Der BUND vertritt weiterhin die Ansicht, dass der in der EU-Verordnung genannte verbindliche NOx-Emissionsgrenzwert von 80 Milligramm pro gefahrenem Kilometer in der Realität einzuhalten sei. Dies ergebe sich auch aus der Verordnung selbst, in der es heiße: "In diesem Zusammenhang sollte das Senken der Emissionen von Kraftfahrzeugen als Teil einer Gesamtstrategie angegangen werden. Die Euro-5- und Euro-6-Normen sind eine der Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen von Partikeln und Ozonvorläuferstoffen wie Stickstoffoxid und Kohlenwasserstoff." Des Weiteren stehe in der Verordnung, dass die Hersteller ihre Fahrzeuge so auszurüsten hätten, "dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen der Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht."

Fellermann kündigte die Prüfung weiterer rechtlicher Schritte sowohl gegen die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts als auch in der Hauptsache des BUND-Antrags gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) auf Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen, wenn diese die gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte überschreiten, an.

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